Miete
Fragestellung
Ich hab eine Wohnung, lebe jedoch mehr bei meinem Freund die Vermieterin hat das mitbekommen und meinte wir können sie doch einvernehmlich kündigen weil sie Schulden hat und die Wohnung verkaufen will, ich habe dann den Brief unterzeichnet. Sie wollte die Wohnung auch verkaufen doch sie hat keinen gefunden weil sie es zu teuer angeboten hat. Jetzt kommt sie mit einem neuen Mieter an. Ich möchte die Wohnung aber doch noch behalten gibt es eine Möglichkeit von der einvernehmlichen Kündigung zurück zu treten?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
der Einfachheit halber können wir gerne telefonieren und Ihre Angelegenheit besprechen. So können auch Rück- und Verständnisfragen einfacher und schneller geklärt werden.
Teilen Sie mir hierzu bitte Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) mit, dann rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie gerne auch einen Terminvorschlag für das Telefonat unterbreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten.
Wenn Sie Ihre Wohnung gegenüber Ihrer Vermieterin gekündigt haben bzw. mit der Vermieterin einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag geschlossen haben, dass das Mietverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt endet, ist eine Rücknahme der Kündigung bzw. einseitige Loslösung vom Aufhebungsvertrag grundsätzlich nicht möglich.
Da ich Ihr Kündigungsschreiben bzw. den Aufhebungsvertrag hier nicht kenne, kann ich jedoch nähere Ausführungen hierzu nicht weiter machen.
Allenfalls käme eine Anfechtung wegen Irrtums etc. in Betracht. Allerdings sehe ich hier derzeit keine Anhaltspunkte.
Hoffentlich konnte ich Ihnen dennoch weiterhelfen. Über eine positive Bewertung von z.B. 5 Sternen würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)