Kündigung
Fragestellung
Hallo,
habe vor einigen Tagen den Bescheid von der Deutschen Rentenversicherung bekommen, das mein Antrag auf eine Reha genehmigt wurde und ich damit rechen kann das ich ende September für 5 Wochen in eine Klinik komme.
Darüber habe ich meine Firma informiert und die Unterlagen die Sie ausfüllen sollten ab gegeben.
Nun hat mein Chef versucht mir gestern eine Kündigung, rückwirkend zum 31.08. zu geben.
Die habe ich natürlich nicht angenommen. Nun werde ich wohl bis zum 15.09 eine KÜndigung bekommen. Zeit gleich sucht meine Firma, seit heute über Facebook und Ebay Kleinanzeigen einen neuen Mitarbeiter.
Frage ist, ob Sie das so machen können? Was kann ich tun? Kann ich auf wieder einstellung bzw auf rücknahme der Kündigung bestehen, oder kann ich Schadenersatz forden?
Ich gehe in die Reha wegen Depressionen und Erschöpfungssyndrom, das ganze Theater ist nicht gerade hilfreich!!
MfG
F. R.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Klaus Spitz, M.A.
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
in Beantwortung Ihrer Fragen möchte ich Ihnen folgendes mitteilen:
1. Sie schreiben "Nun hat mein Chef versucht mir gestern eine Kündigung, rückwirkend zum 31.08. zu geben.
Die habe ich natürlich nicht angenommen." Eine solche Kündigung wäre in der Tat unwirksam. Eine Kündigung braucht aber nicht angenommen werden. Deshalb: Sollte Ihnen Ihr Chef die besagte Kündigung schriftlich übergeben haben, müssten Sie dagegen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Andernfalls unterstellt das Gesetz, dass die Kündigung wirksam ist. Die Frist zur Klagerehebung beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Dies würde allerdings dann nicht geltend, wenn die Kündigung nur angedroht oder mündlich erfolgte. Dann müsste keine Klage erhoben werden.
2. Hinsichtlich der möglichen zukünftigen Kündigung: Sofern im Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt sind und Sie länger als 6 Monate dort arbeiten, gilt das Kündigungsschutzgesetz. In diesem Fall kann Ihnen Ihr Arbeitgeber nicht so ohne weiteres kündigen. Er müsste einen triftigen Kündigungsgrund haben, wie ihn das Kündigungsschutzgesetz vorsieht. Die Reha als solche reicht als Kündigungsgrund nicht. Auch hier gilt: Es müsste innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben werden.
3. Wenn im Betrieb Ihres Arbeitgebers weniger als 10 Arbeitnehmer beschäftigt sind und Sie noch keine 6 Monate dort arbeiten, gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht. In diesem Fall kann Ihnen der Arbeitgeber ohne weiteres kündigen, wobei er nur die einzuhaltenden Kündigungsfristen einhalten muss. Tut er dies nicht, müsste wiederum Kündigungsschutzklage innerhalb der genannten Frist erhoben werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Sollten Sie noch Fragen haben, geben Sie mir bitte Bescheid.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Spitz
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