Kindesunterhalt
Fragestellung
Das Kind ist ab dem 20.11.2019 18 Jahre und geht noch zur Schule.
Im Jahre 2019 bekam ich eine Rente wegen Teilerwerbsminderung von der DRV in Höhe von monatl. 715,15€ zuzügl. einen Zuschuss zur privaten Krankenvers. in Höhe von 55,42€.
Auch bekam ich im Jahr 2019 Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft in Höhe von 1.463,79€ monatlich.
Alles zusammen 2.178,94€
Es handelt sich bei allen Beträgen um Bruttobeträge von denen meine z.B. Krankenkasse
(> 435,00€ monatl.), Kosten des Hausunterhalts wie Grundsteuer B oder Feuer, Leitungswasser, Sturm Versicherungen, Heizöl, Kfz Kosten, Hausrat-, usw. zu leisten sind.
Gegenüber der Kindesmutter bin ich nicht Unterhaltspflichtig, ihr Bruttoeinkommen beträgt
monatl. < 3.900,00€.
Meine Frage: 1. Werden alle meine beide Renten zusammen gezogen um den Kindesunterhalt zu
ermitteln?
2. In welcher Höhe ist das Kindergeld vom Unterhalt in Abzug zu bringen?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Reinhard Otto
Guten Morgen,
ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Die von Ihnen erwähnten Renten sind beide als unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen zu berücksichtigen.
Der Unterhalts eines volljährigen Kindes wird grundsätzlich anders berechnet als noch zu Zeiten der Minderjährigkeit, insbesondere, was die Anrechnung des Kindergeldes angeht.
Sofern der Sohn bei Ihrer Exfrau lebt, bestimmt sich sein Bedarf aus der Einkommensstufe der addierten Einkünfte seiner Eltern. Bei eigenem Hausstand beträgt der Bedarf 860.- €.
Auf den Bedarf ist das Kindergeld und evt. weiteres Einkommen voll anzurechnen.
Der sich danach ergebende ungedeckte Bedarf ist von den Eltern im Verhältnis ihrer Einkünfte zu tragen.
Wenn Sie eine Berechnung des Unterhaltes haben möchten, benötige ich die Angabe des Nettoeinkommens der Mutter.
Ferner ist dieser Auftrag dann zu updaten auf 89.- €, dem Festpreis für die Unterhaltsberechnung auf dieser Plattform.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Otto
Rechtsanwalt
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