Insolvenz
Beantwortet von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle in unter 2 Stunden
Fragestellung
Hallo,
ich habe eine Gbr mit jemanden und ich habe anteil von der GBr 90 % und mein Partner 10%. Mein Partner will in die Privat insolvenz. Muß ich jetzt die Firma GbR kündigen oder kann er mit sein 10% in der GBR bleiben, wenn ja, was passiert dan? und wenn der drinne bleibt in der GBR was muß ich dan Zahlen diie 10 von der Firma?
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Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
die Situation ist äußerst kompliziert:
Denn für den Fall, dass ein Gesellschafter einer GbR in Insolvenz gerät, wird dessen Insolvenzverwalter den Anteil des Gesellschafters an der GbR nach § 84 InsO verwerten.
Wenn es im GbR Vertrag keine konkreten Regelungen für den Fall der Insolvenz eines Gesellschafters gibt, wird nach dem Gesetz auch im Falle einer Insolvenz nur eines GbR-Gesellschafters die Gesellschaft automatisch aufgelöst. Dann kommt es zur Abwicklung und Auseinandersetzung der GbR nach § 728 II BGB, §§ 730 ff BGB.
Daher ist zu prüfen, ob eine sog. Fortsetzungsklausel im GbR-Vertrag vereinbart worden ist, die diese Auflösung dann verhindern kann.
Es besteht ein Abfindungsanspruch des insolventen Gesellschafters.
Gibt es auch dazu keine Regelung im GbR-Vertrag bestehen gegen Sie Ausgleichsansprüche in Höhe des Wertes des 10% Anteils. Dieser Anteil muss dann ermittelt werden.
Sie werden also einen Betrag zahlen müssen, der den derzeitigen Wert des 10% Anteils entspricht.
Kommt es zur Auflösung der GbR (siehe oben, wenn keine Fortsetzungsklausel vereinbart) wird das Vermögen verteilt und Sie bekommen dann 90% der Insolvenzverwalter 10% des GbR-Wertes zum Zeitpunkt der Auflösung.
Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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