Gründung GbR
Beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen in unter 2 Stunden
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
zwei Menschen wollen (Erbfall) eine GbR gründen, die Eigentümerin eines Grundstücks ist, auf dem ein Erbbaurecht liegt, das jährlich ca. 30.000 € Vermietungsertrag bringt.
Vermietung nur an einen Gewerbebetrieb, eigene Kosten praktisch Null, da der Erbbaurechtsnehmer Grundsteuer, Reparaturen usw. übernimmt.
Frage 1: Sind diese Gewerbe-Vermietungserträge umsatzsteuerpflichtig? D.h. muss von den 30.000 noch Umsatzsteuer bezahlt werden?
Frage 2: Sind diese Gewerbe-Vermietungserträge gewerbesteuerpflichtig?
Frage 3: Wie sind Frage 1 und 2 zu beantworten, wenn es sich um ein normal vermietetes Wohngrundstück handelt (ohne Erbbaurecht)?
Frage 4: Hätten Sie zufällig einen Link für einen passenden Muster-Gründungsvertrag für eine solche GbR (nur, wenn Sie einen zur Hand haben)?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag und vielen Dank für die Beauftragung bei yourXpert!
Ihre Fragen möchte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten.
1. Grundsätzlich ist die Vermietung umsatzsteuerfrei. Es besteht allerdings die Möglichkeit auf die Umsatzsteuerfreiheit zu verzichten, wenn der Mieter wiederum selbst Umsätze tätigt, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen (also selbst umsatzsteuerpflichtig ist). Wenn Sie das Mietverhältnis übernehmen, müsste Ihnen der bisherige Eigentümer mitteilen können, ob die Vermietung bisher umsatzsteuerpflichtig erfolgt. Ein Vorsteuerabzug hat den Vorteil, dass aus Kosten, die der Eigentümer tragen muss, die Umsatzsteuer erstattet wird. Man wird somit nur mit Nettokosten belegt.
2. Die Vermietung einer Einheit, auch in der Rechtsform der GbR, ist private Vermögensverwaltung. Die Einkünfte sind daher im Rahmen der Einkunftsart "Vermietung und Verpachtung, § 21 EStG" zu erfassen. Somit sind die Überschüsse aus der Vermietung nicht gewerbesteuerpflichtig.
3. Eine umsatzsteuerpflichtige Vermietung im Rahmen der Wohnungsvermietung ist nicht möglich, weil der Gesetzgeber dieses grundsätzlich steuerfrei gestellt hat. Ein Antrag auf Befreiung von der Umsatzsteuerfreiheit ist somit auch nicht möglich. Wohnungsvermietung erfolgt also stets umsatzsteuerfrei, es sei denn es handelt sich nur um kurzfristige Vermietungen (max. 6 Monate Mietdauer → Ferienwohnungen). Gewerbesteuer fällt mit der gleichen Begründung wie unter Punkt 2 nicht an.
4. Ein Muster für einen Gründungsvertrag liegt mir leider nicht vor. Als Steuerberater dürfte ich hierzu bei der rechtlichen Gestaltung auch leider nicht mitwirken. Vielleicht finden Sie ja etwas Geeignetes, wenn Sie googeln. Oder Sie probieren es hier einmal auf dem Portal, einen Rechtsanwalt zu finden, der Ihnen diesen bereitstellen kann.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein. Sollten Sie mit meiner Beratung zufrieden sein, so freue ich mich über eine positive Bewertung auf diesem Portal.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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Bewertung des Kunden
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