Erbschaftssteuer
Fragestellung
Erblasser - 81 Jahre- legt testamentarisch fest, daß seine über 40 Jahre in Eigenbesitz
10 ha verpachtete landwirtschaftliche Nutzfläche an den Neffen vererbt werden.
Ebenfalls Nachnutzung Verpachtung.
Wie erfolgt die Berechnung der Erbschaftssteuer ?
Danke für Ihre Auskunft
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Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Morgen und vielen Dank für die Beauftragung bei yourXpert!
Ihre Frage beantworte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung. Bitte beachten Sie, dass dieses Forum eine persönliche Beratung nicht ersetzen kann, sonder zunächst nur eine erste steuerliche Ersteinschätzung ermöglicht. Fehlende oder unvollständige Sachverhaltsangaben können das rechtliche Ergebnis verändern.
Grundsätzlich gehe ich bei Ihnen aufgrund Ihrer Angaben davon aus, dass die Flächen bei Ihnen selbst kein land- und forstwirtschaftliches Betriebsvermögen darstellen und Ihrem Privatvermögen zuzuordnen sind. Sollten die Flächen wider Erwarten Betriebsvermögen darstellen, so würde sich die Bewertung des Grund und Bodens anders darstellen und weiterhin könnte es auch Begünstigungsmöglichkeiten geben, wenn Sie den Betrieb auf Ihren Neffen übertragen. Dieses würde allerdings den Beratungsumfang "sprengen". Sollte bei Ihnen Betriebsvermögen vorliegen, so rate ich Ihnen, dass Sie sich wegen der Übertragung auf jeden Fall eine Beratung vor Ort suchen sollten, die die Übertragung begleitet und Sie dazu berät. Denn neben erbschaftsteuerlichen Aspekten können hier auch ertragsteuerliche Folgen auftreten, die bei der Aufdeckung von stillen Reserven zu ungewollten hohen Steuerforderungen führen können.
Bei Privatvermögen leitet sich der Wert der Flächen aus den Bodenrichtwerten ab, die von Gutachterausschüssen zur Verfügung gestellt werden. Hier müssen also die Flächen mit dem Bodenrichtwert multipliziert werden, so dass sich dann in etwa der Verkehrswert ergibt.
Beispiel:
Bodenrichtwert je ha: 25.000 EUR/ha
Verkehrswert der Gesamtfläche bei 10 ha = 250.000 EUR
Für Ihren Neffen gibt es einen Freibetrag von 20.000 EUR, so dass das Erbe bzw. die Bereicherung mit 230.000 EUR zu bewerten wäre. Nach § 19 ErbStG würde der Steuersatz bei einem Erbe zwischen 75.000 EUR und 300.000 EUR und Steuerklasse II mit 20% zu besteuern sein. Es würde in dem Beispiel also Erbschaftsteuer von 46.000 EUR anfallen. Bei Bereicherungen von über 300.000 EUR steigt der Steuersatz auf 25% (bis 600.000 EUR) an.
Ich hoffe Ihre Frage beantwortet zu haben, sonst melden Sie sich gerne noch einmal. Ich beantworte dann gerne Ihre Rückfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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Die eindeutige klare Rechtsauskunft zu meinem Anliegen habe ich dankend erhalten.
Mein Neffe ist nicht in der finanziellen Lage diese hohe Erbschaftssteuer zu zahlen.
Unser sehnlichster Wunsch im hohen Alter ist es den über 100-jährigen Familienbesitz wieder auf die
nächste Generation zu übertragen.
Ich habe die Absicht, den Familienbesitz an meine Schwester / Schwager zu verkaufen
-bzw. Schwester,Schwager und Neffe als Miteigentümer ins Grundbuch einzutragen.
Meine Bitte an Sie, mich für dieses Steuermodell Ihre Hilfe und Unterstützung zu geben.
Danke für die Unterstützung
Bei so einem Vorhaben rate ich immer dazu, sich einen Berater in der Nähe zu suchen, damit die Beratung und Umsetzung möglichst gut verläuft.
Sollten Sie ebenfalls im nördlichen Schleswig-Holstein wohnen, käme eine persönliche Beratung sicher in Frage. Anderenfalls möchte ich Sie aber im Interesse einer für Sie guten Beratung bitten, einen Steuerberater vor Ort aufzusuchen.
Melden Sie sich aber gerne, wenn Sie noch Rückfragen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Bearbeitung meines Anliegens möchte ich mich bei
Ihnen bedanken.
Habe mich entschlossen, meinen über 40 Jahre
privaten Ackerlandbesitz an meine Schwester zu verkaufen.
Ich bitte nochmals um Ihre beratende Hilfe und
Unterstützung zur Frage - welches Steuermodell
wird für diesen Verkauf zu Grunde gelegt ?
Danke
gerne erstelle ich Ihnen ein Angebot für die weitergehende Beratung bei Verkauf an Ihre Schwester. Ich müsste hier allerdings unbedingt wissen, ob die Flächen bei Ihnen Privatvermögen sind oder ob Sie diese Fläche selbst einmal in einem landwirtschaftlichen Betrieb gehalten haben bzw. noch halten? Denn hiernach entscheidet sich, ob eine Besteuerung eines möglichen Gewinns erfolgt oder ob ein Gewinn einkommensteuerfrei wäre.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
danke,daß Sie bereit sind, mich weiterhin bei meinem Steueranliegen zu unterstützen.
Meine geerbten 15 ha Ackerland waren durch Erbübertragung immer in Familienbesitz
und wurden von meinen Vorfahren als kleinbäuerliche Hofwirtschaft genutzt.
Im Jahre 1960 wurde meinen Eltern das Land unrechtmäßig von der Landwirtschaft-
lichen Produktionsgenossenschaft in der DDR genommen.Zur Wendezeit 1990 erfolgte
an mich als Erbe die Rückübertragung.Die ganze Fläche habe ich sofort bis zum
heutigen Tag verpachtet. Mein Wunsch ist es,daß das Land weiterhin in Familienbesitz
bleibt.Ich selbst bin alleinstehend und kinderlos.Meine leibliche Schwester ist bereit,
mir das Ackerland abzukaufen. Nun möchten wir wissen, welche Steuerberechnung
angesetzt wird bzw.welches Steuermodell noch infrage kommt, damit der Familien-
besitz finanziell tragbar auf die nächste Generation übertragen werden kann.
Hierfür benötigen wir Ihre fachliche Beratung und würden uns über eine weitere
Verbindung zu Ihnen freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Feuerhack