Einkommenssteuer
Fragestellung
Mein Jahresbetrag der Rente beträgt € 27.545, der Anpassungsbetrag ist € 4.831. lt Finanzamt beträgt der steuerfreie Teil der Rente € 8.942. Damit beträgt der steuerpflichtige Teil € 13.772.
Meine Frage: Ist das korrekt?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Leider ist auch die zweite hochgeladene Datei nur ein Blumenbild, deswegen beantworte ich Ihre Frage in allgemeiner Form.
Renten werden mit dem Ertragsanteil besteuert. Der Ertragsanteil ist in § 22 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG festgelegt, er richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. In dem auf den Jahr des Rentenbeginns folgenden Jahr wird der Jahresbetrag der Rente mit diesem Prozentsatz multipliziert, das ist dann der festgeschriebene steuerfreie Teil der Rente. Der Anpassungsbetrag ist der Betrag der (steuerpflichtigen) Rentenerhöhungen seit Festschreibung des steuerfreien Teils.
Wenn Ihre Rente im ersten vollen Jahr des Rentenbezugs
Jahresbetrag neu € 27.545 - Anpassungsbetrag € 4.831 = € 22.714
betrug, dann entspricht der Besteuerungsanteil 60% (steuerfreie Teil der Rente € 8.942 / 22.714 = ca. 40%). Dies wäre der Prozentsatz für einen Rentenbeginn im Jahr 2010.
Falls es nach dem Rentenbeginn eine Neuberechnung der Rente gegeben hat, wird auch der steuerfreie Teil der Rente neu berechnet. Dies kann beispielsweise durch die nachträgliche Berücksichtigung von Kinder ("Mütterrente") der Fall sein.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
P.S.: Inzwischen habe ich die Meldung, dass Sie erneut ein Bild hochgeladen haben, leider wird mir diese nicht angezeigt, weil ich schon mit der Beantwortung begonnen habe.
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die hochgeladene Datei ist ein Blumenbild, offensichtlich haben Sie da die falsche Datei erwischt!
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
Rentenbeginn war am1.2.1996. Nach der Berechnung von Elster wäre der steuerfreie Teil € 13.458. Damit wäre die Einkommenssteuer € 0,00
da es mir nicht gelingt über Ihr Programm meine Daten zu schicken, wähle ich die Adresse mit der Bitte die Angaben an Herrn Thomas weiterzuleiten.
Jahresbetrag der Rente € 27.545, Anpassungsbetrag € 4.831, steuerfreier Teil lt. Finanzamt € 8.942, steuerpflichtiger Teil € 13772, Rentenbeginn 1.2.1996.
Lt. Elsterberechnung beträgt der steuerfreie Teil € 13.458.
Was ist nun stimmend?
Mit freundlichen Grüßen
ich verweise zunächst auf meine ursprüngliche Antwort, dort habe ich das bereits erläutert.
Ihren konkreten Fall kann ich ohne Vorlage von Unterlagen nicht genau beurteilen. Jedoch erscheint mir der von Ihnen genannte steuerfreie Teil Ihrer Elsterberechnung unplausibel. Möglicherweise haben Sie im Programm den Beginn der Rente, eventuell Daten zu einer vorhergehenden Rente oder den Anpassungsbetrag falsch oder unvollständig eingegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
bei Rentenbeginn 1996 beträgt der Besteuerungsanteil 50%. Dieser bezieht sich auf die Höhe der Rente im ersten vollen Jahr des Rentenbezugs, eventuell korrigiert um Neuberechnungen wie beispielsweise aufgrund der nachträglichen Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten. Der so ausgerechnete steuerfreie Teil der Rente wird festgeschrieben, die regelmäßigen Rentenerhöhungen werden dann voll besteuert.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater