Einkommenssteuer 2019
Beantwortet von Steuerberater Bernd Thomas in unter 2 Stunden
Fragestellung
Frage zur Einkommenssteuer 2019
Sehr gehrte Damen und Herren,
Ich habe Ende 2018 ein Gewerbe angemeldet, aber bis Ende 2019 keinen Umsatz erzielt, da ich unverhofft ab Frühjahr 2019 bis Ende 2019 meine kranke Mutter gepflegt habe. Sie hat mich dann auch monatlich in diesem Jahr (unabhängig von der Pflege) mit 900 Euro unterstützt, um meine Lebenshaltungskosten decken zu können. Bei der gesetzlichen KV habe ich mich mit dem Mindestsatz versichert.
Ich kann meiner Mutter das Geld irgendwann zurückzahlen wenn ich möchte, muss es aber nicht. Meine Frage nun zur Einkommenssteuer 2019. Wo und wie deklariert muss ich dieses Geld bei meiner Einkommenssteuer 2019 angeben, da ich bei „sonstige Einnahmen“ nur die Möglichkeit des Unterhalts von Ehepartnern gefunden habe?...
Meine Mutter hat das Geld im Gegenzug nicht bei ihrer Steuer eingetragen.
Vielen Dank für eine Antwort
MFG
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Die Unterstützung durch Ihre Mutter ist typischer Unterhalt. Beim Empfänger der Unterhaltsleistung sind diese Einnahmen steuerfrei und müssen insofern auch nicht in der Steuererklärung angegeben werden.
Ihre Mutte kann in ihrer eigenen Steuererklärung ggf. Unterhalt als außergewöhnliche Belastung geltend machen (Anlage Unterhalt), aber natürlich nur, soweit das Geld nicht darlehensweise gewährt wurde.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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Bewertung des Kunden
Ich bin sehr zufrieden. Gerne wieder!
Mit freundlichen Grüßen