Drohung
Fragestellung
Ich hatte eine Wohnung bei bei Immobilien scout 24 eingestellt alles Echt ! Die Anfrage auf die Wohnung kam per E-Mail an. Ich habe nach einer selbst Auskunft gefragt sowie nach in der SCHUFA. Das ist meine Wohnung hier üblich. Die selbst Auskunft wurde mir gesendet. In der Zwischenzeit einen Tag später wurde die Wohnung anderweitig vermietet. Darauf hin habe ich dann Der Anfrage sehr höflich abgesagt da ich ja die Wohnung nur einmal vermieten können. Darauf kam diese Drohung . Oder was es auch immer ist können Sie mir sagen was ich machen soll oder kann. Mit freundlichen Grüßen
Gestern, 14:55 Uhr
Wir haben bemerkt, dass die Wohnung letztes Jahr auch schon mehrfach angeboten wurde. Das in Kombination mit den teils verschiedenen Expose-Angaben (unsauber durchdacht, oder fehlerhaft ausgefüllt) und das interessante Timing der Absage und diverse andere Punkte lassen uns darauf schließen, dass es eine Fake-Wohnung ist, und Sie nur die Daten möchten. Selbstverständlich ist das Weitergeben der Daten nicht gestattet, diese bleiben prinzipiell beim "Makler". Wir geben das Expose zur Überprüfung. Falls Sie die Daten weitergeben sollten (wir wissen vom wem wir mails bekommen dürfen uns wer uns Post senden darf ect.) kommen entsprechende Folgen auf Sie zu.
Falls Sie beweisen können, dass es sich um eine echte Immobilie handelt, halten wie die Überprüfung zurück.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
09005 5555 13 * anrufen
Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
zunächst bitte ich Sie, mir genau mitzuteilen, von wem Sie dieses Schreiben erhalten haben; ich vermute zwar von Interessenten, stellen Sie dieses aber bitte klar.
Grundsätzlich gilt aber folgendes:
Sie sind in der Tat nur berechtigt, die persönlichen Daten der Wohnungssuchenden zu erhalten, wenn die Wohnung zur Verfügung gestanden hat.
Die Datenanforderung über die Selbstauskunft ist nur für diesen Zweck zulässig.
Erheben Sie Daten für anderen Zweck verstoßen Sie damit gegen die DSGVO. Sie dürfen Daten nur zu dem Zweck der Vermietung anfordern.
Stand die Wohnung nicht zur Verfügung, haben Sie die Daten unberechtigt erhoben und gegen Sie kann ein Bußgeld festgesetzt werden, deren Höhe sich dann nach den tatsächlichen Umständen richtet.
Daneben können auch die Betroffenen Ersatzansprüche gegen Sie geltend machen, wenn diesen ein Schaden entstanden ist. Die unberechtigte Erhebung von Daten und erst recht deren Weitergabe, stellt eine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar, die Ersatzansprüche auslösen kann.
Auf jeden Fall besteht ein Unterlassungsanspruch, den die Betroffenen durchsetzen können.
Es sollte daher in Ihrem Interesse sein, nachzuweisen, dass die Wohnung zur Verfügung stand.
MIt freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Sie haben eine Frage im Bereich IT Recht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
ich finde es bedauerlich, dass Sie bereits eine Bewertung abgegeben haben, ohne meine Antwort auf den Kommentar abzuwarten.
Das Anschreiben stellt keine Drohung dar, sondern zunächst einmal das Recht, bei möglichen Ungereimtheiten eine Aufklärung zu verlangen.
Gerade wegen der Datenerhebung in Form der Selbstauskunft, kann verlangt werden, eine Auskunft darüber zu erhalten, ob die Daten weitergegeben wurden.
Man kann natürlich über den Stil des Schreibens streiten.
Sie werden aber nur dann Ansprüche geltend machen können, wenn offenbar unzutreffend über Sie Vorwürfe auch anderen Personen gegenüber erhoben werden.
Bisher ist dieses offenbar noch nicht der Fall, so dass Sie den Nachweis erbringen sollten.
Ich kann Ihren Unmut verstehen, sehe aber derzeit keine Ansprüche.
Sie sollten der Gegenseite aber auch mitteilen, dass Sie Ansprüche geltend machen werden, wenn weiter die unberechtigten Vorwürfe erhoben werden sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle