Arbeitslosengeld
Fragestellung
Guten Tag.
Mein Name ist S. W. und Ich bin ein Pole, lebe derzeit in Deutschland
Bevor ich Polen für Österreich verließ, Ich arbeitete 10 Jahre lang mit allen Leistungen und Versicherungen, genau wie in Österreich, in Österreich habe Ich 27 Jahre gelebt wo ich gearbeitet habe. Im August 2016 zog ich nach Deutschland, wo ich mit der Arbeit begann. Jetzt werde ich wahrscheinlich im April meinen Job verlieren. Ich muss darauf hinweisen, dass ich dieses Jahr im Juli 59 Jahre alt bin und will in Deutschland leben.
Ich habe im Ausland gearbeitet und will in Deutschland Arbeitslosen-geld beziehen.
(Arbeitslose, die 58 Jahre alt sind, haben die Möglichkeit, eine Sonderregelung zu nutzen und Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe unter erleichterten Bedingungen zu beziehen.) ???
Wie man es versteht : abschlagfreie Rente und kann ich darauf zählen.
Wie lange kann ich bei Arbeitslosigkeit bleiben?
Meine letzten 19 Monate habe ich ca. 1800 Brutto verdient, in Deutschland.
Was kann ich am besten in meiner Situation tun?
Ich bitte um eine Antwort, die mir verständlich ist
MfG
S.
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Antwort von Rechtsanwältin Uta Ordemann
Sehr geehrter Mandant,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wie folgt zu beantworten ist:
1.
Für den Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) ist Voraussetzung, dass Sie in den letzten 2 Jahren mindestens 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gestanden haben. Diese Voraussetzung ist hier erfüllt.
Die Dauer des Leistungsbezugs beim ALG 1 ist wiederum nach der Dauer der voherigen Beschäftigung und auch nach dem Lebensalter gestaffelt. Die Höchstdauer des Bezugs von ALG 1 beträgt 24 Monate. Sie kommt bei Arbeitnehmern zum Tragen, die das 58. Lebensjahr bereits vollendet haben und vor Beantragung des Arbeitslosengeldes mindestens 48 Monate in einem versicherungsprlichtigen Beschäftigungsverhältnis gestanden haben.
Das 58. Lebensjahr haben Sie vollendet, so dass diese Voraussetzung erfüllt ist. Auch die weitere Voraussetzung für den grundsätzlichen Anspruch auf ALG 1 für die Höchstdauer von 24 Monaten ist erfüllt, da Sie in den letzten 48 Monaten in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gestanden haben. Die Beschäftigungszeit in Österreich wird hier anerkannt, da Voraussetzung hierfür lediglich ist, dass Sie zwischen der Beschäftigung in Österreich und dem Antrag auf Arbeitslosengeld in Deutschland auch in Deutschland "zwischendurch" beschäftigt waren. Es muss eine "Zwischenbeschäftigung" in Deutschland vorliegen, wobei die Länge dieser Beschäftigung unerheblich ist. Es reicht zum Beispiel auch 1 Tag aus.
Da Sie nach Ihrer Tätigkeit in Österreich in Deutschland tätig geworden sind, ist diese Voraussetzung für den ALG 1-Anspruch damit auch erfüllt. Sie können damit grundsätzlich für die Dauer von 24 Monaten ALG 1 beziehen, wenn auch die übrigen Voraussetzungen für diesen Anspruch vorliegen. Das heißt, dass Sie dem Arbeitsmarkt in dieser Zeit auch zur Vermittlung zur Verfügung stehen müssen.
Wichtig ist darauf zu achten, dass Sie sich für den Fall, dass Sie im April Ihren Job verlieren sollten, auch rechtzeitig arbeitslos melden.
2.
Die Möglichkeit, nach der Höchstdauer des ALG 1-Bezuges von 24 Monaten eine (abschlagsfreie) Rente zu beziehen, besteht leider noch nicht. Hierfür müssten Sie dann das 63. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 65 Beitragsjahre nachweisen können. Diese Voraussetzungen sind hier nicht erfüllt. Die Zeiten, während Sie ALG 1 beziehen, werden für die abschlagsfreie Rente auch nicht mit angerechnet.
Es gilt damit, die Zeiten bis zum Bezug einer regulären Altersrente noch zu überbrücken. Ein Rentenanspruch in Deutschland besteht erst dann, wenn mindestens 5 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt worden ist. Die Zeiten der Arbeitslosigkeit werden in diesem Fall für die Erfüllung der Anwartschaftszeit von 5 Jahren mit angerechnet, allerdings mit verringerten Ansprüchen.
Wenn Sie während der Arbeitslosigkeit wieder in ein Angestelltenverhältnis vermittelt werden, können Sie hierüber dann auch die Anwartschaftszeit von 5 Jahren für einen späteren Rentenbezug in Deutschland erfüllen.
Es besteht auch die Möglichkeit, auf selbstständiger Basis zu arbeiten und dann in die gesetzliche Versicherung einzuzahlen, um die Anwartschaftszeit von 5 Jahren zu erfüllen.
Falls Sie nicht wieder in ein versicherungsprlcihtiges Beschäftigungsverhältnis gehen sollten und Sie auch nicht auf selbstständiger Basis nach dem 24-monatigen Bezug des Arbeitslosengeldes 2 tätig werden sollten, würde im Anshluss an diese 24 Monate der Anspruch auf das Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4) greifen. Das ALG 2 sieht nur eine Grundsicherung vor. Hier müssten Sie dann aber auch regelmäßig nachweisen, dass Sie sich um eine Anstellung bemüht haben, um den Anspruch auf diese Grundsicherung (weiterhin) zu erhalten.
Ich hoffe, Ihre Fragen damit verständlich beantwortet zu haben. Falls Sie noch Fragen haben, melden Sie sich gern.
Mit freundlichen Grüßen
Uta Ordemann
Rechtsanwältin
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Uta Ordemann