Antrag Kindergeld, Fristen
Fragestellung
Guten Tag,
Mein Schwager (Litauischer Staatsbürger) arbeitet und zahlt Steuern in Deutschland.
Er hat Anfang Juni einen Kindergeldantrag gestellt und bis heute keinerlei Status bekommen, geschweige denn einen Auszahlung. Auch nach mehrfacher telefonischer Rückfrage nicht.
Besteht die Möglichkeit juristisch Druck auf die Kindergeldstelle auszuüben?
Mit freundlichem Gruss
Marko Held
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Reinhard Otto
Guten Morgen,
ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Da es sich bei Kindergeld rechtlich um eine Steuervergütung handelt, gelten für das Verfahren die Vorschriften der Abgabenordnung (AO) und des FGG (Finanzgerichtsgesetzes.
Nach § 46 FGO können Sie eine Klage auf Bewilligung des beantragten Kindergeldes einreichen, wenn die Behörde ohne Mitteilung eines zureichenden Grundes in angemessener Frist sachlich nicht entschieden hat. Auf jeden Fall ist eine solche Klage erst nach Ablauf von 6 Monaten zulässig.
Da Ihr Schwager den Antrag im Juni gestellt hat, ist diese 6-monatige Wartefrist derzeit noch nicht abgelaufen, so dass aktuell eine Klage noch nicht zulässig wäre.
Sie können vor Ablauf dieser 6-Monatsfrist allenfalls versuchen, mittels einer Dienstaufsichtsbeschwerde die Sache voran zu treiben.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Otto
Rechtsanwalt
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