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10 Jahresfrist

| Preis: 37 € | Immobilienbesteuerung
Beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen in unter 1 Stunde

Sehr geehrter Herr Christiansen!

Am 08.08.2010 erwarb mein Ehemann eine Garage.
Am 08.08.2011 überschrieb er mir die Garage.
Die Garage war immer vermietet.
Zum Sept. 2020 möchte ich die Garage verkaufen.
Ist der Verkauf steuerfrei, obwohl die Umschreibung ( kein Verkauf ) auf meinen Namen, erst vor 9 Jahren erfolgte?

Mit freundlichen Grüßen
H. M.

Guten Tag und vielen Dank für die Beauftragung bei yourXpert!

Sofern die Überschreibung der Garage im Jahr 2011 unentgeltlich erfolgte, Sie also keine Gegenleistung erbringen mussten (Kaufpreiszahlung oder Übernahme eines Darlehens), liegt hier aus Ihrer Sicht kein eigener Anschaffungsvorgang vor. Sie übernehmen in dem Fall den Anschaffungszeitpunkt des Rechtsvorgängers (Ehemann), der dann am 08.08.2010 lag. In dem Fall kann die Garage ab dem 09.08.2020 steuerfrei veräußert werden.

Sollten Sie eine Gegenleistung am 08.08.2011 erbracht haben, so wäre eine steuerfreie Veräußerung erst ab dem 09.08.2021 möglich.

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Christiansen
Steuerberater

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