Urheberrechtliche Abmahnung des Herrn Eduard Bopp (Eduard Bopp Sportfoto) durch Rechtsanwalt Christofer Schwarz aus Wörrstadt.

Nach einem hier vorliegenden Abmahnschreiben des Rechtsanwalts Christofer Schwarz mahnt dieser im Namen des Herrn Eduard Bopp die vermeintlich unberechtigte Nutzung eines Fotos auf Facebook ab. Wegen der behaupteten Urheberrechtsverletzung werden Auskunfts-, Beseitigungs-, Unterlassungs-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche geltend gemacht.

Was wird konkret durch Rechtsanwalt Christofer Schwarz vorgeworfen?

Dem Abmahnschreiben nach ist Herr Eduard Bopp ein renomierter Berufsfotograf auf dem Gebiet der Sportfotorgrafie und handelt als Einzelunternehmer unter der Bezeichung "Eduard Bopp Sportfoto". Meiner Mandantschaft wird in dem Abmahnschreiben des Rechtsanwaltes Christofer Schwarz im Auftrag des Herrn Eduard Bopp durch Nutzung eines Fotos (1. FC Köln) auf Facebook vorgeworfen, eine Urheberechtsverletzung zu Lasten des Herrn Bopp begangen zu haben. Konkret habe meine Mandantschaft durch das "öffentliche Zugänglichmachen" bzw. die Vervielfältigung die Urheberrechte des Herrn Bopp nach den §§ 16, 19a UrhG verletzt. Das ausschließliche Nutzungsrecht stünde hingegen Herrn Eduard Bopp als Urheber des Fotos zu.

Was wird in der Abmahnung des Rechtsanwalts Schwarz geltend gemacht?

Anwalt Schwarz macht hierbei konkret urheberrechtliche Ansprüche nach den §§ 97, 97a und 101 UrhG im Namen des Herrn Eduard Bopp gegen meine Mandantschaft geltend. Im Einzelnen handelt es sich dabei um Auskunfts-, Beseitigungs-, Unterlassungs-, Schadensersatz- sowie Aufwendungsersatzansprüche. Hierzu soll meine Mandantschaft innerhalb einer bestimmten Frist eine Unterlassungserklärung abgeben und Schadensersatz etc. leisten.

Schadensersatz / Lizenzschaden und Rechtsanwaltskosten

Nach vorläufigen Informationen beliefe sich der von meiner Mandantschaft zu leistende Schadensersatz anhand der MFM-Tabelle auf mindestens 900,00 EUR (450,00 EUR für die Nutzungsdauer von bis zu 3 Jahren plus 450,00 EUR Aufschlag wegen unterlassenem Bildquellennachweis). Hinzu träten die Rechtsanwaltskosten für die Inanspruchnahme des Rechtsanwalts Christofer Schwarz. Diese beliefen sich netto auf 215,00 EUR (anhand eines Gegenstandswertes von 2.000,00 EUR).

Insgesamt solle also ein Betrag von 1.115,00 EUR von meiner Mandantschaft gezahlt werden.

Angebotener Vergleich

Sofern meine Mandantschaft innerhalb der bestimmten Frist eine Unterlassungserklärung abgebe, die Verletzung beseitige und den vorgenannten Gesamtbetrag bezahle, würde Herr Eduard Bopp vergleichsweise auf die Durchsetzung von weiteren Ansprüchen verzichten.

Handeln Sie, aber richtig! Bleiben Sie nicht untätig

Die Abmahnung des Rechtsanwalts Christofer Schwarz sollte nicht ignoriert werden. Bleiben Sie nicht untätig, handeln aber richtig. Die etwaig beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht einfach ungeprüft unterschrieben an die Gegenseite zurück gesandt werden.

Lassen Sie sich hier insgesamt anwaltlich beraten! Gerne helfe ich Ihnen hierbei.