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Rechtsanwalt Ralf Hauser, LL.M. Termin?

Rechtsanwalt Ralf Hauser, LL.M.

(561 Bewertungen)
Als Fachanwalt für Arbeits- und Verkehrsrecht stehe ich Ihnen gerne mit fundiertem, aktuellem Wissen zur Verfügung.
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Beratungsschwerpunkte:
Arbeitsrecht, Kaufrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Schmerzensgeld, Strafrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Zivilrecht, Vertragsrecht, Schadensersatz
Durchgeführte Beratungen:
141 Telefongespräche
19 Chatgespräche
276 X-Mails
1873 Fragen am schwarzen Brett
Ich biete:
Ich biete Ihnen eine umfassende Beratung im Arbeitsrecht, insbesondere in den Bereichen des Kündigungsrechts, beim Abschluss von Arbeitsverträgen oder bei der Durchsetzung von Lohn- oder Urlaubs- bzw. Urlaubsabgeltungsansprüchen.

Im Verkehrsrecht berate ich Sie gerne bei der Unfallabwicklung, bei drohenden Bußgeldern, Fahrverboten oder Fahrerlaubnisentzug.

Durch meine langjährige Berufserfahrung im Zivilrecht, helfe ich Ihnen gerne bei der Gestaltung von Verträgen, der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen und dem Abwehren von Forderungen.

Als eingetragener Pflichtverteidiger verfüge ich darüber hinaus über besondere Erfahrungen im Strafrecht.
Abschlüsse und Qualifikationen:
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Versicherungsrecht LL.M.
Informationen:
Zertifiziert  
Follower:
5
Rechtliche Angaben:
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Es werden nur Erfahrungen und Bewertungen von Personen gelistet, die eine Beratung durch einen Experten über yourXpert in Anspruch genommen haben.

Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?

Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.

Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.

Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.

Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).

Durchschnittliche Bewertung:
(561 Bewertungen)

Beratungsschwerpunkte (Alle | Keine):












561 Kundenbewertungen:





Displaying 501-550 of 560 results.
19.03.2018
Arbeitsrecht

Besten Dank für Ihre zügige Bewertung.
Mit dieser werde ich mich an meinen ehem. AG wenden.

Mit freundlichen Grüßen
R. S.

verifiziert

13.03.2018
Arbeitsrecht

Top, sehr schnelle Antwort und tolle Unterstützung bei der Umsetzung meines Anliegens! Vielen Dank!

verifiziert

08.03.2018
Zivilrecht

Schnell und zuverlässig....Danke

verifiziert

07.03.2018
Arbeitsrecht

Ich hätte mir in der Antwort zur Bewertung des Arbeitszeugnis gewünscht, dass auch auf die beschriebene Hintergrundsituation eingegangen wird, vor allem auch um die Änderungsaussichten bewerten zu können. Eine Empfehlung, ob ich eine Änderung anfragen soll und wie hätte ich mir noch gewünscht.

verifiziert

Antwort des Experten: Sehr geehrter Ratsuchender,

ich habe das Zeugnis analysiert und konkret ausformulierte Änderungsvorschläge anhand der von Ihnen geschilderten Situation und Ihrer eigenen Beurteilung der Leistungen erstellt. Ob Sie die Änderungen gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen, sollten Sie selbst entscheiden. Selbstverständlich rate ich dazu, bei einem inhaltlich unrichtigen Zeugnis eine Korrektur gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich einzufordern. Dies gilt noch mehr, wenn merklich Spannungen im Arbeitsverhältnis offensichtlich in die Bewertung eingeflossen sind. In dem Schreiben an den Arbeitgeber können Sie die Korrektur mit den von mir deshalb ausformulierten Änderungen erbitten. Kommt der Arbeitgeber dem nicht nach bleibt nur die Klage auf Zeigniskorrektur vor dem Arbeitsgericht über. Die Formulierung bleibt dem Arbeitgeber überlassen. Er muß Sie nur zutreffend beurteilen.
Wenn Sie noch Fragen haben, benutzen Sie bitte die Nachfragefunktion. Dort ist es einfacher offene Fragen, die nach der Zeugnisüberprüfung verbleiben zu beantworten.

Beste Grüße

Ralf Hauser, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

04.03.2018
Arbeitsrecht

einfach Top! Schnelle und verständliche Antwort!

verifiziert

04.03.2018
Arbeitsrecht

A+ Beratung. Sehr professionell.

verifiziert

20.02.2018
Arbeitsrecht

Guten Abend Herr Hauser,

vielen Dank für die sehr gute Beschreibung zur Interpretation des Arbeitszeugnisses und die Hinweise und Formulierungen für die bessere Note 1.

Viele Grüße
Matthias Sumpf

verifiziert

18.02.2018
Zivilrecht

Zufrieden. Meine Frage wurde gut beantwortet und hilft mir weiter

verifiziert

13.02.2018
Arbeitsrecht

schnelle Antwort

verifiziert

11.02.2018
Arbeitsrecht

Beste Beratung, rasch übermittelt.

verifiziert

11.02.2018
Arbeitsrecht

Sehr schnelle Antwort sowie umfangreiche und nachvollziehbare Bewertung meines Zeugnisses! Tipps zu Korrekturvorschlägen, einfach top! Vielen Dank!

verifiziert

04.02.2018
Arbeitsrecht

Sehr schnell ist meine Anfrage bearbeitet worden.
Die Erläuterungen gemäß der Prüfung sind sehr verständlich und hilfreich zusammengefasst.

Ich bin sehr zufrieden.

Vielen Dank!

verifiziert

27.01.2018
Arbeitsrecht

Ausführliche Kommentare zu nicht üblichen Klauseln. Ist eingegangen auf die im Auftrag angegebenen konkreten Fragen. Sehr hilfreich, danke!

verifiziert

22.01.2018
Strafrecht

zufrieden!!!

verifiziert

19.01.2018
Arbeitsrecht

Strukturierte und nachvollziehbare Bewertung des Arbeitszeugnisses mit entsprechenden Korrekturvorschlägen. Ausführliche und hilfreiche Antworten bei Rückfragen.Es verschaffte mir Klarheit bei einigen unsicheren Punkten. Vielen Dank!

verifiziert

15.01.2018
Vertragsrecht

Schnelle Beantwortung meiner Frage

verifiziert

12.01.2018
Arbeitsrecht

Kein Grund zu Beanstandung !

Top !

verifiziert

05.01.2018
Arbeitsrecht

schnelle und verständliche Beantwortung meiner Fragen.
Vielen Dank

verifiziert

20.12.2017
Arbeitsrecht

Sehr schnelle Stellungnahme und auch Klärung von Rückfragen.

verifiziert

07.12.2017
Arbeitsrecht

Präzise und verständliche Antwort. Hat mir sehr geholfen.

verifiziert

30.11.2017
Arbeitsrecht

alles bestens. Danke!

verifiziert

10.11.2017
Arbeitsrecht

Sympathisch, kompetent, nur zu empfehlen.
Würde jederzeit wieder telefonisch bei Fragen auf Herrn Hauser zukommen.

verifiziert

06.11.2017
Arbeitsrecht

Ich war voll zufrieden mit der Bewertung meines Arbeitszeugnises. Die Beratung erfolgte sehr schnell und detailliert. Gerne wieder!

verifiziert

27.10.2017
Arbeitsrecht

Super schnelle Rückmeldung. Vielen Dank, das hat mir sehr weiter geholfen.

verifiziert

27.10.2017
Arbeitsrecht

Vielen Dank für die Ratschlägen und Korrekturen.

verifiziert

24.10.2017
Arbeitsrecht

Umgehende und umfassende Bearbeitung.
Besten Dank für die Unterstützung.

verifiziert

21.10.2017
Arbeitsrecht

Schnelle Bearbeitung. Sehr gutes Ergebnis. Kann ich nur weiterempfehlen

verifiziert

17.10.2017
Arbeitsrecht

danke für die schnelle Nachricht
mfg Reichert

verifiziert

14.10.2017
Schadensersatz

Die Auskunft von Herrn RA Ralf Hauser, die ich als Zweitmeinung einholte, ist diametral zu der Auskunft des Experten vom ADAC. Möglicherweise liegt das daran, dass ich in der Anfrage schrieb, das KFZ von einer Leasingfirma übernommen zu haben; weil die Firma sich auch xxx-Leasing GmbH nennt. Der Vertrag selber nennt sich aber "Überlassungsvertrag der Leasingfirma xxx".
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Rechte in einem Überlassungsvertrag diametral zu den Rechten eines Leasingvertrages oder Mietvertrages sind. Gemäß Aussage des RA Hauser hat man keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung der bereits bezahlten Leasingraten, wenn das KFZ mit einem kleineren Motor als vereinbart geliefert wird und man es bei der Übernahme nicht merkt. Man hat nur einen Anspruch darauf, dass der Motor ausgetauscht wird (nachdem man es gemeldet hat).
Der ADAC sieht das ganz anders und verweist auf Parallelen zu einem Wohnungs-Mietvertrag mit falscher Wohnflächenangabe. Da ich nicht weiß, welcher RA richtig liegt, werde ich wohl eine Drittmeinung einholen müssen und habe dann letztendlich vier Meinungen.
Mit freundlichen Grüßen
U. R.

verifiziert

Antwort des Experten: Der Ratsuchende schildert offensichtlich den Sachverhalt nicht vollständig und benennt auch noch die Verträge falsch. Die Beratung basiert auf der Angabe, er habe einen Leasingvertrag abgeschlossen und kritisiert dann, dass das Ergebnis unter Angabe, es handelt sich nicht um einen Leasingvertrag, nicht zutreffend sein soll.
Ich kann natürlich nur anhand der Angaben beraten, die der Ratsuchende leistet und nicht erahnen, dass er tatsächlich andere Verträge abgeschlossen hat.

13.10.2017
Verkehrsrecht

Vielen Dank! Sehr schnelles Auffassen des Sachverhaltes, auf den Punkt gebrachte, verständliche Antworten, die vor allem eines bewirkt haben: mich beruhigt. Herr Hauser weist eine hohe Kompetenz auf und berät präzise. Ich würde ihn jederzeit wieder konsultieren.

verifiziert

09.10.2017
Schadensersatz

Sehr gut. Vielen Dank

verifiziert

30.09.2017
Arbeitsrecht

Besten Dank, Ihre Bewertung war sehr hilfreich.

verifiziert

24.09.2017
Arbeitsrecht

Zeitnahe und fundierte Beratung. Hat meine Bedenken, beim Arbeitsvertrag über den Tisch gezogen zu werden, beträchtlich geschmälert.

verifiziert

21.09.2017
Zivilrecht

Perfekt.

verifiziert

20.09.2017
Vertragsrecht

verständliche und ausführliche Erläuterung meiner Fragestellung.
Alle Unklarheiten beseitigt.

verifiziert

19.09.2017
Arbeitsrecht

Nett und soweit ich das beurteilen kann sehr kompetent

verifiziert

18.09.2017
Arbeitsrecht

Schnelle und ausführliche Antwort. Konnte damit jetzt ein Schreiben an meinen alten AG aufsetzten und dies ggf. bei einer kommenden Verhandlung verwenden.

verifiziert

17.09.2017
Kaufrecht

Herr Hauser hat mir eine ausführliche Antwort geschrieben, die mir sehr weiter geholfen hat!!

verifiziert

13.09.2017
Arbeitsrecht

Top telefonische Beratung beim Arbeitsrecht - sehr freundlich & kompetent und parallel auch sehr faires schriftliches Angebot abgegeben. Vielen Dank!

verifiziert

07.09.2017
Arbeitsrecht

Ich bin mit der Beratung sehr zufrieden. Allerdings überlege ich, ob es gut ist, dem Arbeitgeber eine Korrektur nach oben vorzuschlagen...

verifiziert

02.09.2017
Arbeitsrecht

Alles ok. Vielen Dank und einen schönen Tag! :)

verifiziert

31.08.2017
Arbeitsrecht

sehr schelle und gute Antworten zu dem neuen Arbeitsvertrag. Ich bin daher damit sehr zufrieden.

verifiziert

31.08.2017
Arbeitsrecht

Herr Hauser hat sehr schnell geantwortet und ist auf meine nachträglichen Fragen ebenfalls schnell und gut eingegangen.

verifiziert

29.08.2017
Zivilrecht

Vielen Dank für die schnelle Info. Ich konnte mit dem Grundversorger sogar einen günstigeren Tarif aushandeln.
DANKE!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

verifiziert

27.08.2017
Zivilrecht

Meine Fragen wurden sehr detailiert und fachlich fundiert beantwortet.

Vielen Dank!

verifiziert

24.08.2017
Verkehrsrecht

Ohne jegliche Beanstandung- empfehle ich daher weiter.

verifiziert

19.08.2017
Arbeitsrecht

Herr Hauser hat sich Mühe gegeben und ist kompetent und MIT GEDULD mit meinem etwas exotischem Thema im SGB umgegangen. Nach ein, zwei Rücksprachen ergab sich aus einer diffizilen Ausgangslage ein klares Bild. Danke dafür

verifiziert

13.08.2017
Arbeitsrecht

Sehr schnelle und kompetente Beratung.

verifiziert

11.08.2017
Verkehrsrecht

Die Antworten waren kurz und präzise . Hatte ich mir so auch schon gedacht , liege nun aber mit der fachlichen Aussage von Rechtsanwalt Ralf Hauser,LL.M. auf der sicheren Seite.
Nun muß ich aber im nächsten Jahr den Führerschein ersteinmal wieder in den Händen haben ;
ich trau diesem ganzen Verkehrs-Apparat schon lange mehr nachdem man mir nach nicht bestandener MPU (ganze Worte und Sätze wurden einfach falsch ausgelegt ,da konnte mir auch kein Anwalt helfen) und noch viele weitere Steine in den Weg legte was zu enormen Kosten geführt hätte . Mir macht noch die evt. Auferlegung einer Fahrerlaubnisprüfung zu schaffen was wieder zusätzliche Kosten mit sich zieht . Hier wird man wie ein Schwerstverbrecher behandelt , und das gänzlich ohne Bewährung .
m.f.g. U. S.

verifiziert

10.08.2017
Vertragsrecht

Zügige Beratung. Nachfragen meinerseits wurden schnell und individuell beantwortet. Danke.

verifiziert

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