Verkehrsrecht
Fragestellung
Sehr geehrter Her Hauser,
gestern habe ich eingekauft. Da es ziemlich heiss war, hatte ich Kreislaufprobleme. Ich belud mein stehendes Fahrzeug mit meinen Einkäufen.
Plötzlich erschienen 2 Polizisten und baten mich zu blasen. Das Auto lief und fuhr zu keiner Zeit. Das Ergebnis der Atemkontrolle ergab 1,09. Anschließend musste ich zur Blutprobe. Man entzog mir den Führerschein.
Nach meinem Kenntnisstand ist es lediglich verboten unter Alkohol zu fahren. Ich fuhr aber nicht.
Was kann ich tun?
Mit freundlichen Grüssen
Jutta Kern
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Antwort von Rechtsanwalt Ralf Hauser, LL.M.
Sehr geehrte Ratsuchende,
Sie teilen mit, dass man Ihnen den Führerschein entzogen hat. Ich gehe davon aus, dass Sie einen Beschluss nach § 111a StPO erhalten haben bzw. noch erhalten werden. Dieser besagt, dass Ihnen die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen wird, weil davon auszugehen ist, dass Ihnen die Fahrerlaubnisentziehung wegen einer Trunkenheitsfahrt bevorsteht.
Offensichtlich geht die Polizei davon aus, dass Sie mit dem Fahrzeug zum Parkplatz/Einkaufscenter gefahren sind. Es ist zu vermuten, dass es hierfür Zeugen gibt. Die Staatsanwaltschaft muss beweisen, dass Sie das Fahrzeug im alkoholisierten Zustand geführt haben. Ein Beladen des Fahrzeuges ist selbstverständlich kein führen.
Gegen den vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis bzw. die Beschlagnahme des Führerscheins könnte das Rechtsmittel der Beschwerde eingelegt werden. Das Einlegen der Beschwerde verzögert allerdings das Hauptsacheverfahren.
Sie benötigen dringend einen Rechtsanwalt, der sich für Sie bestellt und durch Einsichtnahme in die Ermittlungsakte prüft, ob die Blutprobe verwertbar ist. Nur so kann entschieden werden, wie man in Ihrem Fall am Besten vorgeht.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hauser, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
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