Unterhalt
Fragestellung
Guten Morgen,
ich bin Erwerbsunfähig und erhalte vergleichseise hohe Rentenzahlungen! Jetzt steht die Scheidund an ! Ich habe jetzt ein Schreiben bekommen von Anwalt meiner Frau ich solle meine einkünfte vom letzten Jahr angeben zwecks Kindes und Nachehelichen Unterhalt.! Ich bekomme auf jeden Fall mehr Geld als meine Frau,Ich habe im letzten Jahr erstmalig ein Depot im Ausland eingerichtet ohne das wissen meiner noch Frau . ich würde das auch am liebsten nicht angeben !Was kann ich tun das das bei der Steuer nicht auffällt? weil ich muss in zwei Jahren dann wieder offenlegen und dann fällt es ja beim Steuerbescheid auf! Weil ich noch eine Vermiete Wohnung habe muss ich die letzten drei Steuerbescheide wieder in zwei Jahren abgeben in 2,5 Jahren ist meine Tochter 18 dann hat meine Frau keine einsichtsmöglichkeit mehr
Es sind 3700 Euro Gwinn vor Steuern
Ich Bezahle selbsverstänlich Unterhalt für meine Kinder da habe ich mich selbs eingestuft ab 4700 bis 5000 bei der Düsseldorfer Tabelle.
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Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Morgen und vielen Dank für die Beauftragung bei yourXpert!
Ihre Frage beantworte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung.
Grundsätzlich muss ich Ihnen leider mitteilen, dass Sie verpflichtet sind, die Erträge aus Kapitalvermögen im Ausland anzugeben. Hintergrund ist, dass bei diesen Erträgen kein Abzug von Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer) erfolgt. Dies gilt umso mehr, wenn die Erträge insgesamt über 801 EUR liegen, den Sparerfreibetrag gem. § 20 Abs. 9 EStG also übersteigen. Denn dann würden auch definitiv Steuern festgesetzt werden. Geben Sie die Erträge aus dem Ausland nicht an und es kommt heraus, so liegt hier Steuerhinterziehung vor. Dieses sollten Sie also unbedingt vermeiden.
Sie könnten allenfalls probieren zunächst eine Steuererklärung ohne diese Beträge abzugeben und warten dann den Steuerbescheid ab. Diesen legen Sie dann Ihrer Ex-Frau vor. Gleichzeitig melden Sie umgehend dem Finanzamt, dass Sie die Erträge im Ausland vergessen haben. Dann werden Sie einen geänderten (richtigen) Bescheid erhalten. Ob Sie diesen dann Ihrer Ex-Frau vorlegen, müssten Sie dann entscheiden.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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iVielen Dank für Ihre außführliche Antwort.ch bin noch eigentümer einer Immobilie die ist vermietet läuft aber Steuerlich auf die Frau. Also sie steht beim Finanzamt drin.Diese Steuerklärung machen wir immer extra erst später im Jahr als die Eikommensteuererklärung .. Wir hatten immer zusammenveranlagt. da stand ja alles drin und wurde noch mal aufgemacht.Heuer veranlagt jeder selbst weil die Scheidung jetzt ist.Jetzt meine Frage bekomme ich dann auch einen Steuer Bescheid als Eigentümer oder nur meine Frau die beim Finanzamt
drin steht!?
Vielen Dank
wenn die Immobilie steuerlich nur auf Ihre Frau läuft, dann wird auch nur Ihre Frau einen Steuerbescheid mit den Einkünften aus dieser Immobilie erhalten.
Die Einkünfte werden immer demjenigen zugewiesen, der als Vermieter auftritt. Wenn das bisher Ihre Frau war und auch noch ist, werden die Einkünfte aus Vermietung also auch weiterhin bei ihr auftauchen.
Viele Grüße!