Spekulationssteuer
Beantwortet
Fragestellung
Welcher Termin wird für die Spekulationssteuer zu Grunde gelegt?
Die Meldung zur Baufertigstellung oder der Einzug ins Haus (Ummeldung bei der Gemeindeverwaltung)
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort des Experten
Liebe Fragestellerin, lieber Fragesteller,
herzlichen Dank für Ihre Frage und die Beauftragung bei yourXpert. Im Rahmen einer Erstberatung kann ich Ihnen folgende Antwort geben:
Sie zielen mit Ihrer Frage auf die Besteuerung von Privaten Veräußerungsgeschäften im Rahmen der 10jährigen "Spekulationsfrist". Dies ist geregelt in § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG. Hier kommt es entgegen der verbreiteten Annahme nicht darauf an, wann ein Gebäude errichtet wurde. Vielmehr bezieht sich die Vorschrift auf den Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung eines Grundstückes (bzw. eines ähnlichen Rechts).
Maßgeblich ist bei einer Grundstücksübertragung das obligatorische Rechtsgeschäft, also der Tag des notariellen Kaufvertrags. Sie sind nach dem Tod Ihrer Eltern nun Gesamtrechtsnachfolger und somit läuft die 10jährige Frist bei Ihnen weiter - es ist also weiterhin das Rechtsgeschäft Ihres Rechtsvorgänger (also Ihrer Eltern) maßgeblich.
Somit müssten Sie im konkreten Fall schauen, wann Ihre Eltern bzw. ggf. weitere Rechtsvorgänger das Grundstück erworben haben. Anhand Ihrer zusätzlichen Angabe, die Eltern haben das Haus gebaut und sind dort im Frühjahr 2011 eingezogen, wird die 10jährige Frist sicherlich jetzt schon abgelaufen sein. Solange sich das Grundstück/Gebäude in Ihrem Privatvermögen befindet und Sie keine weiteren Grundstücke verkauft haben bzw. verkaufen wollen (Stichwort gewerblicher Grundstückshandel - 3-Objekte-Grenze), werden Sie es dann ggf. jetzt schon steuerfrei veräußern können.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung würde mich über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
StB Thomas Viebranz
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um eine zielgerichtete Antwort auf Ihre Frage geben zu können, bitte ich noch kurz um die Info, ob es sich um ein selbstbewohntes Gebäude handelt.
Viele Grüße Thomas Viebranz