SCHULDEN
Fragestellung
Sehr geehrter Herr,
Guten Tag. Einer meiner Vereinkollegen hat 1000€ von mir November 2017 geliehen aber bisher nichts zurückgezahlt, obwohl ich ihm mehrfach drauf angesprochen habe.
Was kann ich da machen?
Gruss
Herr T.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:
Sie haben insoweit einen Darlehensvertrag geschlossen. Ob dies schriftlich erfolgt ist, blieb allerdings offen.
Durch den Darlehensvertrag wird der Darlehensgeber nach § 488 Absatz 1 BGB verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, einen geschuldeten Zins zu zahlen und bei Fälligkeit das zur Verfügung gestellte Darlehen zurückzuzahlen.
§ 488 Absatz 3 BGB regelt dann den Fall, wenn für die Rückzahlung des Darlehens eine Zeit nicht bestimmt worden ist. In einem solchen Fall hängt dann die Fälligkeit davon ab, dass der Darlehensgeber oder der Darlehensnehmer kündigt, wobei die Kündigungsfrist drei Monate beträgt.
Mangels anderslautender Sachverhaltsangaben gehe ich davon aus, dass eine Zeit für die Rückzahlung des Darlehens nicht bestimmt worden ist.
Als Darlehensgeber müssen Sie dann, um das Darlehen fällig zu stellen, den Darlehensvertrag mit der o.g. Kündigungsfrist kündigen. Ab Zugang der Kündigung ist sie unwiderruflich, weil es sich um eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung handelt.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte. Fragen Sie gerne nach, wenn etwas unklar geblieben ist, damit Sie hier zufrieden aus der Beratung gehen.
Einer positiven Bewertung sehe ich entgehen.
Gerne höre ich von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -
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Ich möchte wissen wie (z.B. Gericht und oder Polizei) ich ihm jetzt zwingen kann zurückzuzahlen.
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
In diesem Fall müssen Sie den Darlehensvertrag schriftlich unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist kündigen, damit der Darlehensbetrag fällig gestellt wird.
Sollte die Gegenseite dann keine Zahlung leisten, bleibt Ihnen dann nur der Weg über ein ordentliches Gericht.
Die Erstattung einer Strafanzeige können Sie auch in Erwägung ziehen. Dadurch erhalten Sie aber Ihr Geld nicht zurück, weil dies über den sog. Zivilrechtsweg erfolgen muss.
Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth