Rücktrittsrecht Vertrag
Fragestellung
Ich benötige dringendst Ihre Beratung zu folgendem Sachverhalt.
Ich wollte schon seit längerem 2 ältere Teppiche waschen lassen. Ich bin dann auf folgende Anzeige gestoßen.
Ich habe die Firma kontaktiert und Herr F.hat sich die Teppiche bei mir angesehen. Neben den beiden alten Teppichen
habe ich auch 6 wertvolle Orientteppiche, die über die Jahre etwas gelitten haben und zwar in der Weise, dass Teile der Fransen nicht mehr vollständig sind und
Kanten Reparatur bedürftig wären. Diese Arbeiten sah ich nicht als dringend an. Herr F.hat mich, wenn Sie so wollen “schwindelig” geredet, so dass ich am Ende mit der Reparatur
der 6 Orientbrücken einverstanden war. Er hat mir dann von Sonderpreis erzählt und am Schluss € 2.800 genannt. Dies habe ich auch unterschrieben.
Im englischen Recht gibt es eine “cooling down” Periode. Schon kurz nachdem Herr F gegangen war kamen mir erhebliche Bedenken. Ich bin am nächsten Tag in sein Büro gefahren und wollte meine
Teppiche wieder haben. Er sagte dies könne er nicht, da die Teppiche bereits in der Wäsche seien.
Ich fühle mich sehr über den Tisch gezogen.
Es treten Fragen auf wie: wurden die Teppiche wirklich handgewaschen?
Wie sieht es mit der Steuerehrlichkeit aus? er wollte den Betrag cash kassieren?
Warum hat er den Preis von € 2.800 nicht spezifiziert?
Bitte lassen Sie mich schnellstmöglich wissen wie ich mich verhalten soll.
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Antwort von Rechtsanwalt und Mediator Christian Joachim
Sehr geehrter Fragesteller,
grundsätzlich sind Verträge, die geschlossen worden sind einzuhalten. Dies gilt nur dann nicht, wenn so genannte Vertragsstörungen auftreten oder Ihnen Rechte zustehen, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen zu widerrufen.
Ein entsprechendes Rücktrittsrecht muss vertraglich vereinbart sein oder auf einer gesetzlichen Grundlage basieren. Eine vertragliche Vereinbarung gibt es wohl nicht und eine gesetzliche Grundlage ergibt sich nur dann, wenn es zum Beispiel zur Leistungsstörung kommt also die Leistung der Gegenseite nicht ordnungsgemäß erbracht wird. Hiervon ist zunächst nicht die Rede.
Auch ein Widerrufsrecht, welches gegebenenfalls auch mit der von Ihnen bezeichneten Rechtsidee des cooling down einhergeht, nämlich, dass sie in einer bestimmten Frist, hier meistens 14 Tage, ihre Willenserklärung, die zum Vertragsschluss geführt hat, widerrufen können, haben sie hier nicht. Es handelt sich hier nämlich nicht um ein Haustürgeschäft, weil sie den Händler selbst bestellt hat haben und er sie nicht entsprechend zum Beispiel an der Haustür überrascht hat. Nur im letzteren Fall sieht das Gesetz eine Widerrufsmöglichkeit vor.
Insofern müssen Sie es sich leider zurechnen lassen, dass sie hier aufgrund der Verkaufskunst des Händlers zum Vertrag überredet worden ist.
Lediglich dann, wenn der Preis für das Reinigen oder die Reparatur der Teppiche stark überhöht ist, hier einem Wuchergeschäft ähnelt, können Sie den Vertrag rückabwickeln, da dieser dann unwirksam ist. Dabei muss aber in etwa eine hundertprozentige oder höhere Zahlungspflicht ihrerseits bestehen im Verhältnis zu ähnlichen normalen Geschäften.
Dies müsste gegebenenfalls noch einmal geprüft werden.
Zu ihren konkreten Fragen kann ich wie folgt ausführen:
Ob die Teppiche wirklich handgewaschen worden sind, kann ich hier nicht nachvollziehen. Dies könnte gegebenenfalls nur ein Gutachter, der möglicherweise Chemikalien oder Ähnliches noch feststellen könnte, wenn hier eine Maschinenwäsche erfolgt ist.
Wie die Zahlung erfolgt, zum Beispiel durch Barzahlung oder Überweisung ist grundsätzlich nicht erheblich. Auch wenn eine Barzahlung erfolgt, muss der Empfänger diesen Betrag als Einnahme versteuern.
Sie haben das Recht grundsätzlich eine entsprechende Rechnung zu verlangen. Ob der Zahlungsempfänger dann tatsächlich eine Versteuerung vornimmt ist nicht Ihre Angelegenheit.
Ob eine Spezifizierung des Preises vorzunehmen wäre, müsste sich aus der vertraglichen Regelung ergeben. Grundsätzlich kann man in den Vertrag die Verpflichtung des Verkäufers aufnehmen und sodann einen Gesamtpreis bilden. Eine Trennung der einzelnen Tätigkeiten kann, muss aber nicht grundsätzlich vorgenommen werden. Hier kommt es eben auf die Formulierung des Vertrags an.
Auch aus den beigefügten Anlagen ergibt sich hier nichts anderes. Vielmehr würde hier eher die Annahme bestärkt, dass es sich gerade nicht um ein Haustürgeschäft handelt, weil sie ja die Gegenseite zu sich gerufen haben. Einziger Ansatzpunkt dürfte hier also sein überprüfen zu lassen, ob die Kosten tatsächlich zu hoch sind und hier möglicherweise ein Wuchergeschäft vorliegt.
Richtig ist zwar, dass die einzelnen Tätigkeiten nicht besonders klar aufgeführt sind, es lässt sich dennoch zumindest erahnen und gegebenenfalls durch die Gegenseite konkretisieren, welche Leistungen hier vereinbart worden sind. Dies könnte gegebenenfalls auch noch ein Ansatzpunkt sein, dass gegebenenfalls bestimmte Leistungen nicht vereinbart worden sind. Dies müsste die Gegenseite im Zweifel nochmals entsprechend darstellen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen zunächst einen kleinen Überblick über die Rechtslage verschaffen konnte und stehe Ihnen bei weiterem Erklärungsbedarf gerne zur Verfügung.
Über ihre eine positive Bewertung freue ich mich.
Viele Grüße
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