Mietrecht
Fragestellung
Guten Tag Herr Schulte,
ich hatte ein Zimmer legal vermietet. das Mietverhältnis endete Ende Januar 2017.
Der Mieter hat jedoch den Dauerauftrag für die Mietzahlungen in Höhe von 300€ nicht storniert, so dass die Mietzahlungen immer weiterliefen. Dummerweise habe ich das erst am 08.09.2017 bemerkt. Mein Fehler.
Muss ich ihm das Geld zurückerstatten?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
Mit freundlichen Grüßen,
T. V.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
aufgrund Ihrer gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten:
Sofern ich Sie richtig verstanden habe, wurde das Mietverhältnis für das Zimmer zum 31.01.2017 beendet, besteht ab dann also nicht mehr.
Für die danach erhaltenen Mietzahlungen des ehemaligen Mieters besteht somit kein Rechtsgrund mehr. Insofern sind Sie ungerechtfertigt bereichert. Im Ergebnis werden Sie diese Beträge an den ehemaligen Mieter wieder auskehren bzw. zurück überweisen müssen.
Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Über eine Bewertung von 5 Sternen würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt
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Auch wenn mir die Antwort nicht gefällt aber recht ist nun einmal Recht... Deswegen frag ich ja.