Mietrecht
Fragestellung
Guten Tag,
mein Vermieter hat mir ein Schreiben geschickt, es müssen die Hauptleitung der Heizung und des Kalt- und Warmwassersystems in den Hauptschächten ausgetauscht werden. Da die Steigleitung durch mein Badezimmer verläuft müssten die Fliesen von den Schächten abgenommen werden und wieder erneuert werden. Die Wasserversorgung wird während der Arbeiten jeweils tagsüber unterbrochen und steht morgens und abends wieder zur Verfügung. Die Maßnahme ziehen sich über 3 Monate im ganzen Haus. Nun meine Frage: Wie viel Mietminderung kann ich verlangen? Ich habe auch eine Wohnungskatze die ich für die Zeit der Bauarbeiten in meinem Badezimmer bei jemanden anders unterbringen muss, wegen der Lautstärke. Kann ich dies auch geltend machen?
Die zweite Frage ist: Ich habe ein Stellplatz zur Wohnung, dieser liegt an einer ungünstigen Stelle, wenn der Schneepflug mein Auto im Winter zu schiebt muss mein Vermieter etwas dagegen unternehmen? und kann ich den Vermieter dafür verantwortlich machen, wenn Schnee vom Dach rutscht und meine Autoscheibe kaputt geht?
Freundliche Grüße
J.Hübner
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
mein Name ist Rechtsanwalt Schulte. Der Einfachheit halber können wir gerne telefonieren und die Angelegenheit besprechen. So können auch Rück- und Verständnisfragen einfacher und schneller geklärt werden.
Bitte teilen Sie mir hierzu Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) mit, dann rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie gerne auch einen Terminvorschlag für das Telefonat unterbreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, externer Datenschutzbeauftragter (TÜV) und Datenschutzauditor (TÜV)
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Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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MfG
Schulte
Freundliche Grüße
Johanna Hübner
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Mit freundlichen Grüßen
Schulte
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