Mieterhöhung
Fragestellung
Guten Tag,
ich bin seit 1.4.2014 Eigentümerin einer vermieteten Wohnung.
Ich möchte nun erstmals die Miete erhöhen innerhalb des gesetzlichen Rahmens.
Die letzte Mieterhöhung erfolgte zum 1.7.2013
Im Vertrag, §3, steht, dass die Miete an den Preisindex gekoppelt ist.
Frage 1:
Könnte ich anstelle Preisindex bei der Mieterhöhung auch nach der ortsüblichen Vergleichsmiete gehen?
Frage 2: Wenn nicht, wovon ich ausgehe: Wie rechne ich die Mieterhöhung aus?
Im Vertrag steht: (siehe Anlage §3)
Preisindex zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (= 104,6 Punkte auf der Basis 2000 = 100 Punkte) Die Nettokaltmiete betrug 370 €
Mieterhöhung zum 1.7. 2013 408 €
Wie hoch kann also die jetzige Mieterhöhung maximal sein.
(Die Wohnung hat 54 m² und ich werde in jedem Falle unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, die z.Zt. 9,27 € pro Quadratmeter beträgt.)
Vielleicht können Sie mir auch die Berechnungsgrundlage, die Formel, zukommen lassen, so dass ich es mir beim nächsten Mal alleine ausrechnen kann.
Vielen Dank für Ihre Antwort und freundliche Grüße, J. R.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Guten Tag,
der Einfachheit halber können wir gerne in der Sache telefonieren. So können auch Rückfragen etc. schnell & unkompliziert beantwortet werden.
Wenn Sie mir Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) geben, rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie mir natürlich auch hierzu Terminwünsche mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt & externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten.
1.
Sie haben hier eine Indexmiete vertraglich vereinbart, so dass Mieterhöhungen nach § 558 BGB (Vergleichsmiete) ausgeschlossen sind.
2.
Den Link zum Verbraucherpreisindex finden Sie hier:
https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesamtwirtschaftUmwelt/Preise/Verbraucherpreisindizes/Tabellen_/VerbraucherpreiseKategorien.html
Die Formel lautet:
Neuer Indexstand : alter Indexstand x 100 - 100 = prozentuale Steigerung.
Hier z.B.:
112,3 (Stand Okt. 18) : 106,1 (Stand Ihrer letzen Erhöhung Juli 2013) x 100 -100 = 5,84 %.
408 EUR : 100 = 4,08 x 5,84% = 23,83 EUR
Sie können also um 23,83 EUR monatlich die Kaltmiete / Grundmiete erhöhen, so dass eine Miete von monatlich 431,83 EUR zu zahlen wäre.
Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Über eine positive Bewertung von z.B. 5 Sternen würde ich mich freuen. Falls Sie künftig neue Fragen haben, können Sie mich gerne über die Direktanfrage kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt & Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Falls die Beantwortung dieser Frage noch im Rahmen ihres Honorars ist, wäre ich Ihnen für eine Antwort sehr dankbar
Ich grüße sie freundlich, J. R.
MfG
Schulte
Die Beantwortung dieser Frage ist nicht so dringend. Wir könnten an einem Tage telefonieren, wenn wir einen Termin machen. Ich finde diese Möglichkeit der Terminverabredung jetzt nicht mehr im Account. Sie meinten ja "Falls Sie künftig neue Fragen haben, können Sie mich gerne über die Direktanfrage kontaktieren". Wie geht das?
Ich vermute, telefonisch wird die Beantwortung schnell gehen und wird die Auftragssumme auch nicht überschreiten.