Mieter insolvent
Fragestellung
Wir sind ein Unternehmen und haben eines unserer Büros an ein anderes Unternehmen untervermietet.
Der Vertrag läuft befristet bis 31.12.2019. Vor 3 Monaten wurde uns schriftlich Bescheid gegeben, dass man auch nicht verlängern möchte, da man sich vergrößern will. Nun bekommen wir eine E-Mail, dass das Unternehmen vor 14 Tagen Insolvenz angemeldet hat und in die Hände eines Insolvenzverwalters gegeben wurde. Die letzte Miete für Dezember wurde noch nicht bezahlt und wird auch nicht mehr bezahlt. Wir haben eine Bar-Kaution i.H. von 3000 € (2 x Monatsmieten). Der Mieter hat nun vorgeschlagen, dass wir das mit der Miete ausgleichen können. Er wird das auch seinem Insolvenzverwalter vorschlagen.
Unsere Frage nun: Ist das rechtens? Können wir das so machen? Für uns wäre das kein Problem. Wir sehen nur die Gefahr, dass es anschließend dann wieder rückwirkend gemacht wird. Wenn der Insolvenzverwalter uns das schriftlich zusichert, sind wir dann auf der sicheren Seite?
Vielen Dank und LG
André Leisten
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Jürgen Vasel
Sehr geehrter Fragesteller,
nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen die Mietzinsforderungen Masseverbindlichkeiten dar, die vom Insolvenzverwalter bezahlt werden müssen.
Wenn der Insolvenzverwalter die Kaution zum Ausgleich der Dezembermiete freigibt, sind Sie auf der sicheren Seite.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
Nutzen Sie bei Rückfragen gern die kostenlose Nachfragefunktion!
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
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