
Materialien, AfA, Denkmal
Beantwortet von Steuerberater Bernd Thomas
Fragestellung
Guten Tag,
ich habe im Mai 2018 ein Haus gekauft (Denkmal), ab Juli 2018 bis enden des Jahres das Haus würde vermietet.
Die Frage ist was soll ich abschreiben und was kann ich im volle höhe eintragen?
Eine Lineare Abschreibung habe ist schon mit 2% eingetragen.
Wegen denkmal soll ich auch weitere Abschreibungen eintragen?
Die kosten für die Renovierungs materialien (2018) habe ich beim Ausgaben (Werbungskosten) -> Sonstige Kosten eingetragen ist das Richtig (sieht im Anhang)?
Beim Geldbeschaffungskosten habe ich Grungerwersteuer, Makler und Notar eingetragen, diese Kosten sollen abgeschrieben werden oder passt so wie ich gemacht habe?
Vielen Dank
Gabriel
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Denkmal-AfA kann für Baumaßnahmen beantragt werden, die dem Grunde nach Herstellungskosten darstellen. DIes erfordert eine Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde. Bei Erhaltungsaufwand macht dies keinen Unterschied, da Sie den Erhaltungsaufwand ohnehin im Jahr der Verausgabung in völler Höhe als Werbungskosten ansetzen können.
Die Kosten für Renovierungsmaterialien gehören zu den Erhaltungsaufwendungen, solange die Renovierung nicht so umfassend war, dass es sich um Herstellungskosten handelt. Dies wäre z.B. dann der Fall, wenn dafür mehr als 15% der Anschaffungskosten in den ersten drei Jahren nach Anschaffung aufgewandt wird oder wenn in drei Kernbereichen eríne Anhebung des Standards erreicht wird.
Grunderwerbsteuer, Makler und Notar sind Teil der Anschaffungskosten, diese werden abgeschrieben. Diese Kosten erhöhrem die Anschaffungskosten und sind bei der AfA mit zu berücksichtigen.
Geldbeschaffungskoste wären typischerweise Bankgebühren, die bei Abschluss eines Darlehens anfallen.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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Bewertung des Kunden
Antwort des Experten: Vielen Dank!
viellen Dank für das Detaillierte Antwort.
Ein paar Sachen sind mir immer noch nicht klar.
Eine Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde habe ich bekommen deswegen im meinen Fall die Renovierungsmaterialien gehören zum Herstellungskosten und sollen als Werbungskosten eingetragen werden und nicht als Erhaltungsaufwendungen, ist das richtig?
Wenn man selber das Wohnung Renoviert wo kann man diese Leistungen eintragen, auch beim Werbungskosten?
Grunderwerbsteuer, Makler und Notar (10% von kaufpreis) sind im diese 2% lineare Abschreibung (90.000 Kaufpreis + 9.000 Notar, Makler, Grunderwerbsteuer X 0.80 (ohne Grund und Boden) X 0.02 = 1.584 Euro) dabei und sollen nicht extra eingetragen werden, ist das Richtig?
Weil um Denkmaschutz es geht und das Wohnung vermietet wird soll ich auch Sonderabschreibung eintragen (acht Jahre lang mit jeweils neun Prozent und vier weitere Jahre mit jeweils sieben Prozent)?
Für ein Antwort würde ich mich freuen.
Beste Grüße,
Gabriel
Erhaltungsaufwand gehört zu den Werbungskosten.Die Renovierungsmaterialien gehören zu den Erhaltungsaufwendungen.
Grunderwerbsteuer. Makler und Notar sind Teil der Anschaffungskosten, diese werden über die Abschreibung berücksichtigt und nicht separat geltend gemacht.
Die Sonderabschreibung kann nur geltend gemacht werden, wenn Sie dazu eine Bescheingung der Denkmalbehörde haben.In Ihrem Fall also nicht, das ist aber egal, weil Sie ohnehin die Aufwendungen sofort abziehen können.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
Vielen dank, Sie sind echt Profi