Kündigung
Fragestellung
Guten Tag! Es geht wie folgt um eine Kündigung. Ich habe mich im Februar für ein junges Unternehmen entschieden, dass eine ambulant betreute Wohngemeinschaft im Intensivbereich eröffnet hat. Nun haben die bis heute keinen Patienten und allen Mitarbeitern zum 18.05. gekündigt. Ohne Begründung. Bis dahin etwas adäquat neues zu finden ist unmöglich und der Gang zum Arbeitsamt unumgänglich. Ich habe darum gebeten, den Passus einzufügen, dass die Kündigung unverschuldet kam. Aber da lassen die sich nicht drauf ein. Gibt es da eine Möglichkeit???? Weil eine Sperre seitens der Arbeitsagentur wäre fatal für alle.
Vielen Dank! Thomas Skambraks
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Klaus Spitz, M.A.
Sehr geehrter Ratsuchender,
in Beantwortung Ihrer Frage ("Ich habe darum gebeten, den Passus einzufügen, dass die Kündigung unverschuldet kam. Aber da lassen die sich nicht drauf ein. Gibt es da eine Möglichkeit???? Weil eine Sperre seitens der Arbeitsagentur wäre fatal für alle.") möchte ich Ihnen folgendes mitteilen:
Ein Rechtsanspruch, dass die Kündigung unverschuldet kam, besteht zwar nicht. Allerdings sind keinerlei Anhaltspunkte ersichtlich, dass es seitens der Arbeitsagentur zu einer Sperre kommen wird. Die Kündigung erfolgte offensichtlich aus betriebsbedingten Gründen. Eine Sperre kann nur verhängt werden, wenn sich der Arbeitnehmer etwas zu schulden hat kommen lassen und es wegen dieses rechtswidrigen Verhaltens zu einer Kündigung kam.
Zwar ist es illoyal von Ihrem Arbeitgeber, dass er die gewünschte Bescheinigung nicht ausstellen will. Jedoch entstehen Ihnen und Ihren Kollegen - und juristisch ist nur das entscheidend - keine wirtschaftlichen oder rechtliche Nachteile.
Sollten Sie noch Rückfragen haben, geben Sie mir bitte Bescheid.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Spitz
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