Immobilien Kauf
Fragestellung
Hallo Herr Roth,
ich habe eine Frage zum Thema Immobilie und Kosten.
Wir haben im April diesen Jahres ein neu erbautes Haus, Schlüsselfertig und voll erschlossen,
vom Bauherrn gekauft!
Nun haben wir Post bekommen: "Vermessung von Gebäuden zum Nachweis im Liegenschaftskataste". Kosten etwa 650 €. Frage ist müssen wir das bezahlen oder ist das eine Summe, die noch zu Lasten des Bauherren gehen?
Mit freundlichen Grüßen
R.
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Antwort von Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:
Nach meiner langjährigen Erfahrung als Vertragsanwalt ist die Tragung der Kosten der Vermessung (sowohl Kosten der Abmarkung als auch Kosten der Übernahme in den amtlichen Liegenschaftskataster durch das staatliche Vermessungsamt) im notariellen Vertrag zu regeln.
Wenn diese nicht erfolgt ist, trägt der Verkäufer anfallende Vermessungskosten.
Nach der früher geltenden Vorschrift des § 448 I BGB a.F. waren die Kosten des "Messens und Wiegens" ausdrücklich im Zweifel dem Verkäufer aufgebürdet worden. § 448 Absatz 1 BGB schweigt sich hierzu aus.
Da Sie aber in der Mithaftung sind, müssen Sie die Kosten tragen, können diese aber von dem Verkäufer erstattet verlangen, praktisch als notwendige Voraussetzung der Bildung des Grundstücks, das der Verkäufer zu liefern er sich in dem notariellen Kaufvertrag verpflichtet hat.
Hierzu sollten Sie dann auch unverzüglich Kontakt zu dem Verkäufer aufnehmen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte. Fragen Sie gerne nach, wenn etwas unklar geblieben ist, damit Sie hier zufrieden aus der Beratung gehen.
Einer positiven Bewertung sehe ich entgehen.
Gerne höre ich von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -
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