Heirat in Dänemark
Fragestellung
Sehr geehrte Frau Merkel,
meine chinesische Verlobte und ich planen zu heiraten. Sie ist bisher unverheiratet, ein Kind. Vorzugsweise in Dänemark, um Zeit zu sparen. Die unsägliche Überprüfung der Ehefähigkeit durch das Oberlandesgericht mit bis zu 4 Monaten Dauer wollen wir vermeiden.
Nun ist uns die Problematik des falschen Einreisevisums bekannt.
2 Lösungsversuche:
Einreise zum Vollzeit-Sprachstudium bis 3 Monate (oder länger?). Erfolgt während der Studienzeit die Hochzeit, kann Sie dann sofort das permanente Visum erhalten?
Organisation der Hochzeit in DK, mit dem Hochzeitstermin Beantragung eines deutschen Visums zur Eheschließung in DK. Ist das möglich?
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Böhme
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Anja Merkel, LL.M.
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich beantworte Ihr Anliegen auf Basis Ihrer Angaben foglendermaßen:
1. Erfolgt während der Studienzeit die Hochzeit, kann Sie dann sofort das permanente Visum erhalten?
Nein und zwar aus folgenden GRünden:
a. Die Eheschließung in Dänemark wird zwar anerkannt, jedoch wird vor Erteilung des Aufenthalttitels Familiennachzug überprüft, ob alle Vorraussetzungen vorliegen, d.h. auch die Unbedenklichkeitsbescheinigung (d.h. Prüfung, dass keine weitere Ehe zum Zeitpunkt der Eheschließung bestand). Insofern verschiebt sich diese Überprüfung dann lediglich in die Aufenthaltserteilung.
b. Sobald das Visum zu Studienzwecken abgelaufen ist, muss Sie ausreisen, es sei denn die Bearbeitung des Aufenthalttitels ist bereits abgeschlossen und kann erteilt werden. Sie benötigen also ein befristetes Visum von einer gewissen Dauer, z.B. 1 Jahr und mehr, um ausreichend Zeit zu haben.
2. Organisation der Hochzeit in DK, mit dem Hochzeitstermin Beantragung eines deutschen Visums zur Eheschließung in DK. Ist das möglich?
Sie können ein Visum zur Eheschließung beantragen. Dies ist die sicherste Variante, damit eine Ausreise Ihrer dann ehefrau nach China zur Beantragung de Familiennachzuges nicht notwendig wird, da die Einreise in den Schengenraum mit dem richtigen Visum erfolgt ist.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste rechtliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Beste Grüße
Anja Merkel, LL.M.
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