Gewerbemietvertag
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Joachom, in der angehängten Datei finden Sie meinen aktuellen Mietvertrag. Dieser ist im Januar 2021 ausgelaufen und hat eine Kündigungsfrist von 6 Monaten. Eine derartige Kündigungsfrist kann ich als Inhaberin einer Arztpraxis nicht akzeptieren. Ich benötige Planungssicherheit. Alle bisherigen Versuche mit dem Vermieter in Kontakt zu treten waren fruchtlos. Ich hoffe daher, dass ich mit Hilfe eines anwaltlichen Schreibens eine Reaktion des Vermieters erreichen kann. . Der neue Vertragspartner ist Kintyre Charlottenstr.62 10117Berlin.Es gab vor ca 2Jahren einen Eigentümerwechsel und keinen neuen Mietvertrag. Ist damit der alte Vertag gültig? Mein Ziel ist es einen Mietvertag mit akzeptaler Mietzeit zu vereinbaren.. Ichbitte um eine kurzfristige Antwort.
Mit freundlichen Grüssen
Dr.K. S.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt und Mediator Christian Joachim
Sehr geehrte Fragestellerin,
in dem vorgelegten Mietvertrag ist zunächst eine Kündigungsfrist von 6 Monaten vereinbart. Soweit richtig.
Aus dem Vertrag ergibt sich allerdings nicht unbedingt, dass er im Januar 2021 ausgelaufen ist, sofern nicht eine entsprechende Kündigung vorliegt.
In welchem Umfang und mit welchem Inhalt ein Vertrag abgeschlossen wird, unterliegt alleine dem Verhalten der beiden Parteien. Ist der Vermieter mit einer längeren Kündigungsfrist nicht einverstanden, können Sie hier gegen wenig machen, außer mit ihm weiter verhandeln.
Grundsätzlich kann ich Ihnen im Rahmen eines anwaltlichen Schreibens auch helfen, hier gegebenenfalls Ihre Bedenken und Vorschläge vorzubringen.
Soweit lediglich der Eigentümer eines Grundstücks gewechselt hat, ändert sich in der Regel nichts an dem Mietvertrag. Dieser bleibt auch gegenüber dem neuen Eigentümer/Vermieter wirksam.
Soweit ein neuer Mietvertrag geschlossen werden soll, müsste man dann, wie oben genannt, über den Inhalt entsprechend verhandeln. Hierzu gibt es unterschiedliche Optionen, zum Beispiel einen befristeten Vertrag mit einer entsprechenden Verlängerungsklausel über mehrere Jahre oder auch einen unbefristeten Vertrag mit längeren Kündigungsfristen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen zunächst hilfreich geantwortet habe und stehe bei Nachfragebedarf jederzeit gerne zur Verfügung.
Über eine anschließende positive Bewertung freue ich mich.
Viele Grüße
Christian Joachim
Rechtsanwalt
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