Gebäudeabschreibung
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Thomas,
ich besitze eine Immobilie mit Einliegerwohnung die Einliegerwohnung habe ich an meine Tochter vermietet.
Meine Frage wäre, wie hoch die Gebäudeabschreibung AfA linear wäre und wie lange man das Gebäude abschreiben könnte.
Meinen Steuerberater den ich nicht mehr habe, hat dafür in der Abschreibung folgenden Betrag eingesetzt: EUR 1.171,00
Ich weiß leider nicht wie der Betrag sich zusammensetzt !
Ich denke Sie können mir weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen,
S. T.
Hier ein paar Eckdaten:
Baujahr ca. 1900
Kaufdatum: 11/2009
Kaufpreis: EUR 170.000
Größe Mietwohnung 130m²
Größe meiner Wohnung: 100m²
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Die Abschreibung bezieht sich auf den Gebäudeanteil. Der anteilige Grund und Boden kann nicht regelmäßig abgeschrieben werden, da sich dieser nicht abnutzt.
Bei einem Gebäude aus 1900 beträgt der Abschreibungssatz 2,5 %. Somit kann retrograd ermittelt werden, dass der vorherige Steuerberater die Anschaffungskosten mit 1.171 € / 2,5 * 100 = 46.840 € angesetzt hat. Hochgerechnet auf die Gesamtfläche ergeben sich Anschaffungskosten von 46.840 € / 130 x 230 = 82.271 €.
Dies wäre ggf. zu überprüfen anhand der tatsächlichen Aufwendungen (Anschaffungskosten) und der Bodenrichtwerte sowie den Gebäudeeigenschaften. Insgesamt erscheint der Wert in Bezug auf den Kaufpreis jedoch eher niedrig. Hierzu könnte in einem ersten Schritt das Kaufpreisaufteilungstool der Finanzverwaltung genutzt werden (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Einkommensteuer/2020-04-02-Berechnung-Aufteilung-Grundstueckskaufpreis.html).
Falls die Abschreibung zu niedrig ist, kann im Rahmen der Steuererklärungen natürlich ein höherer Ansatz gewählt werden. Die bislang versehentlich unterlassene Abschreibung kann am Ende der Abschreibung "hinten dran gehängt" werden. Falls die BEscheide noch änderbar sind, können natürlich auch die vorliegenden Bescheide noch einmal geändert werden, dies ist aber nur unter eng begrenzten Bedingungen möglich.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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