fristlose Kündigung
Fragestellung
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,
ich habe eine Frage bezüglich meinem fristlosen Kündigung! Ich habe beim Arbeitgeber fristlos aus gesundheitlichen Gründen gekündigt( Grund habe ich auch geschrieben) es gibt auch ärztlichen Attest . Die Kündigung habe ich per Einschreiben- Einwurf geschickt, laut Sendungsnummer von Deutschen Post hat der AG den Brief am 12.01.2018 bekommen. bis jetz habe ich kein Antwort bekommen, also keine Bestätigung und kein Arbeitszeugnis.In meinem Kündigung habe darum gebeten die Kündigung schriftlich zu bestätigen auch den Zeugnis zu erstellen. Nach mehreren Anfragen konnte mir keine sagen ob die Brief bekommen haben oder nicht, entweder ist die Person nicht zuständig oder der Chef ist nicht da. Am Arbeitsamt habe mich als arbeislos gemeldet. Der Arbeitgeber füllt der Arbeitsbescheinigung aus und schickt zur Arbeitgeber. der Arbeitsbescheinigung / ARGE habe ich auch als Einwurf Einschreiben per Post geschickt. laut Sendungsnummer wurde der AG das am 24.01.2018 bekommen haben. Wie kann ich den Arbeitgeber dazu bewegen mir meine Kündigung schriftlich zu bestätigen und den Arbeitszeugnis zu erstellen. Gibt es da fristen auch für Arbeitsbescheinigung durch AG für Arbeitslosengeld. Vielen Dank. Mfg Nikolai Schönknecht
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Antwort von Rechtsanwältin Anja Merkel, LL.M.
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich beantworte Ihre Anliegen auf Basis Ihrer Angaben foglendermaßen:
1. Wie kann ich den Arbeitgeber dazu bewegen mir meine Kündigung schriftlich zu bestätigen und den Arbeitszeugnis zu erstellen.
Eine schriftliche Bestätigung der Kündigung durch den Arbeitgeber ist juristisch nicht notwendig. Die Kündigung ist eine einseitige Erklärung, welche -soweit die Voraussetzungen vorliegen- durch Erklärung der Kündigung gegenüber dem Arbeitgeber wirksam wrid. Sie haben schriftlich Ihre Kündigung erklärt. Diese Kündigungserklärung ist dem Arbeitgeber am 12.01.2018 zugegangen (Brief wurde in den Briefkasten eingeworfen). Durch die nachweislich eingeworfene Kündigungserklärung, haben Sie die Kündigung gegenüber dem Arbeitgeber erklärt. Wann dieser den Brief öffnet und liest, spielt für den Zugang keine Rolle. Insofern haben Sie alles getan, was Sie tun konnten, um die Kündigung gegenüber dem Arbeitgeber zu erklären. Ein Bestätigung des Arbeitgebers ist nicht notwendig.
Der Anspruch auf Zeugniserteilung entsteht nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, vgl. § 109 Abs. 1 GewO. Voraussetzung ist, dass Sie ein solches Zeugnis beim Arbeitgeber anforden. Insofern sollten Sie den Arbeitgeber nachweislich unter Fristsetzung zur Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses auffordern
2. Gibt es da fristen auch für Arbeitsbescheinigung durch AG für Arbeitslosengeld.
Nein, eine Frist gibt es nicht.
Der Arbeitgeber ist gem. § 57 SGB II verpflichtet die Auskünfte zur Arbeitsbesheidnigung gegenüber dem Arbeitsamt zu leisten.
Dem Arbeitgeber ist daher eine angemessene Frist einzuräumen. Soweit die Agentur für Arbeit in ihrem Verlangen eine Frist gesetzt hat, sollte diese vom Arbeitsgeber eeingehalten werden.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste rechtliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Beste Grüße
Anja Merkel, LL.M.
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da mein Arbeitsverhältnis durch Kündigung beendet ist, habe ich Sie aufzufordern, mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis bis xx.yy.xyyx auszustellen.
ich verweise insoweit auf § 109 Abs. 1 GewO.
Mit freundlichen Grüßen
Nikolai Schönknecht