Finanzielle regelung bei eventueller Trennung
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Joachim,
folgender sachverhalt und anschließende Frage:
Ohne genaue Zahlen nennen zu möchten: mein Mann ist vor 4 Jahren im Alter von 57 Jahren freiwillig mit Aufhebungsvertrag und Abfindung aus dem beruflichen Leben bei einer große deutschen Firma ausgeschieden, erhält nun seit 1 Jahr Firmenrente dazu, nächtes Jahr iwrd er die gesetzliche Rente beantragen. Das Geld der Abfindung liegt auf ausländischen Konten, die auf meinen Namen laufen, und teilweise leben wir von den Konten.
Ich selbst bin stundenweise selbsständig, die Honorare fließen seit jeher auch in die gemeinsame Kasse; meine derzeitige Rentenerwartung betrüge ca. 150 Euro.
Da mein Mann wahrscheinlich an einer leichten bis mittleren psychischen Wahrnehmungsstörung leidet(Einschätzung zweier Psychologen), sich aber professioneller Unterstützung verweigert, muss ich leider eventuell die Möglichkeit in Betracht ziehen, mich im härtesten Fall von meinem Mann zu trennen, da die seelische belastung immer größer wird. Daher meine Anfrage:
Wie würden mein finanzieller Hintergrund und Zukunft bei einer Trennung faktisch bzw, generell aussehen?
Vielen Dank.
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Antwort von Rechtsanwalt und Mediator Christian Joachim
Sehr geehrte Fragestellerin,
Zunächst danke ich Ihnen herzlich für das entgegen gebrachte Vertrauen und ihre Fragen.
Bei einer Trennung sind in wirtschaftlicher Hinsicht besonders zwei Punkte zu beachten, zum einen der mögliche Trennungsunterhalt oder nacheheliche Ehegattenunterhalt sowie der Zugewinnausgleich, wobei ich davon ausgehe, dass zwischen ihnen kein Ehevertrag besteht und sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben.
Daneben kann auch die Teilung des Hausrates, gerade bei einem wertvollen Hausrat bestand auch wirtschaftliche Gesichtspunkte entfalten.
Hinsichtlich des Trennungsunterhaltes sehe ich hier nach ihren allgemeinen Schilderungen Ansprüche ihrerseits, da ihr Mann augenscheinlich ein sehr viel höheres Einkommen erhält als Sie.
Grob bemessen können Sie hier Ihre beiden Einkommen nehmen und aus deren Differenz 3/7 errechnen. Dies wäre ihr Trennungsunterhaltsanspruch grob geschätzt.
Hinsichtlich des Zugewinnausgleichs gilt, dass eine Teilung des Zugewinns bei Trennung bzw. Einreichung des Scheidungsantrags erfolgt. Der Zugewinnausgleich betrifft das Vermögen der Ehegatten.
Hier wird eine Differenz zunächst bei jedem Ehegatten zwischen dem Endvermögen (Zustellung des Scheidungsantrags) und dem Anfangsvermögen (Datum der Eheschließung) vorgenommen. Die beiden jeweiligen Differenzen wären dann in Relation zueinander zu setzen und den sich daraus ergebende Differenz zu teilen.
Der Ehegatte, der geringeres Endvermögen hat, erhält sodann hier die geteilte Differenz.
Problematisch könnte bei Ihnen sein, dass die Abfindung auf einem Konto liegt bei, welches auf ihren Namen läuft.
Grundsätzlich ist daher der Wert des Kontos auf den ersten Blick Ihnen zuzurechnen, es sei denn, es gibt zwischen Ihnen eine entsprechende anderweitige Vereinbarung. Sofern Sie das Geld auf den Konten lediglich verwalten sollten, bleibt es Eigentum ihres Mannes. Falls eine Schenkung des Geldes vorliegt, würde das Geld in Ihrem Eigentum liegen.
Der Hausrat wäre dahingehend zu teilen, das gemeinsam angeschaffte Gegenstände wertmäßig geteilt werden, eigene in die Ehe eingebrachte Gegenstände würden dem Ehegatten zustehen, der sie auch mit in die Ehe hinein gebracht hat.
Insofern wäre für den Fall der Trennung zunächst der Unterhaltsanspruch zu errechnen, damit Sie eine wirtschaftliche Grundlage haben, auf der Sie weiter planen können, zum Beispiel Ihrem Umzug und den weiteren Lebensunterhalt.
Daneben wäre dann langfristig der Zugewinnausgleich zu errechnen.
Sie könnten auch, sofern ihr Mann einverstanden ist, einen Ehevertrag schließen und hierin zum Beispiel auch Unterhaltsansprüche und den Zugewinn nach Vereinbarung regeln.
Ich hoffe, dass ich Ihnen zunächst einen kurzen Überblick geben konnte und stehe bei weiterem Nachfragebedarf, jederzeit gerne zur Verfügung.
Über eine anschließende positive Bewertung freue ich mich.
Viele Grüße
Christian Joachim
Rechtsanwalt
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Die Auskunft/Informationen haben mir einen guten ersten Eindruck und Überblick verschafft, möchte mit einern erneuten detaillierteren Anfrage mir noch mehr Klarheit verschaffen.
Insgesamt eine sehr gute Beratung.