Erbrecht
Fragestellung
Mein Mann ist verstorben.Er hat kein Vermögen.Es gibt eine Tochter aus 1.Ehe.
Wir lebten in einer Zugewinngemeinschaft.Ich habe "Vermögen".
Erbt die Tochter aus 1.Ehe?
Danke für Ihre Antwort
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
mein Name ist Rechtsanwalt Schulte. Der Einfachheit halber können wir gerne telefonieren und die Angelegenheit besprechen. So können auch Rück- und Verständnisfragen einfacher und schneller geklärt werden.
Bitte teilen Sie mir hierzu Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) mit, dann rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie gerne auch einen Terminvorschlag für das Telefonat unterbreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, externer Datenschutzbeauftragter (TÜV) und Datenschutzauditor (TÜV)
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Mit freundlichen Grüßen
Schulte
aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten.
Zunächst unterstelle ich mangels Angaben, dass Ihr Mann hier kein Testament o.ä. gemacht hat. In diesem Falle gilt die gesetzliche Erbfolge.
Danach erben Sie von Ihrem Mann 1/4 aus Ehegattenerbrecht und 1/4 aus Zugewinngemeinschaft vom Nachlass Ihres Mannes, also 1/2. Die restliche Hälfte des Nachlasses teilen sich alle Abkömmlinge Ihres Mannes, hier also nur die 1 Tochter. Also ja, die Tochter ist neben Ihnen auch Erbin des Nachlasses Ihres Mannes.
Zum Nachlass gehören ebenfalls etwaige Schulden. Sofern Ihr Mann also Schulden hinterlässt, müsste die Tochter neben Ihnen mit 1/2 auch hierfür einstehen.
Das Vermögen von Ihnen ist nicht Teil des Nachlasses, so dass die Tochter hieran keinerlei Ansprüche hat.
Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Über eine positive Bewertung von z.B. 5 Sternen würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)