Erbrecht
Fragestellung
Meine Mutter ist verstorben. Alleinerbe ist mein Bruder. Er hat nie gearbeitet und wurde von meiner Mutter unterstützt. Ein grosser Teil des Vermögens wurde bereits an ihn verschenkt. Ich möchte jetzt meinen Pflichtteilsanspruch bzw für die Schenkungen die Plichtteilsersatzansprüche geltend machen.
Ich würde Ihnen gerne den Entwurf meines Schreibens zukommen lassen, mit der Bitte um Prüfung und Korrektur.
An wen richte ich das Schreiben (Testamentsvollstrecker ) und wir prüfe ich in etwa, dass die Nachlassaufstellung korrekt ist?
Ist es sinnvoll, eine notarielle Beglaubigung zu fordern?
Ich bitte um ein Angebot, habe jetzt nur das Minimum angegeben....ging nicht anders
lieben Dank
Gabi K.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin und Mediatorin Dr. Katja Senkel
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich zunächst allgemein auf der Grundlage Ihre Angaben beantworten möchte:
Wenn Sie enterbt oder mit einem zu geringen Erbteil bedacht worden sind, können Sie den Pflichtteil (ergänzt um den Pflichtteilsergänzungsanspruch) gegenüber dem Erben (in Ihrem Fall also gegenüber Ihrem Bruder) einfordern. Dieser Anspruch darf allerdings noch nicht verjährt sein. Sie haben dann als Pflichtteilsberechtigte nach § 2314 BGB ein Auskunftsanspruch gegenüber den Erben. Der Erbe/die Erben haben ein Nachlassverzeichnis mit allen Aktiva, Passiva und Schenkungen der letzten 10 Jahre zu erstellen. Die dafür anfallenden Kosten werden dabei vom Nachlasswert abgezogen. Werden Gutachter benötigt, damit der Nachlasswert bestimmt werden kann, dürfen diese aus dem Erbe bezahlt werden. Dafür können Sie einen Notar zur Beaufsichtigung der Verzeichniserstellung beauftragen. Dies würde ich erst in einem weiteren Schritt einfordern, wenn Sie das Nachlassverzeichnis erhalten und konkrete Zweifel an der Richtigkeit haben. In dem Aufforderungsschreiben sollten Sie diese Möglichkeit aber bereits erwähnen.
Für die Bewertung der Nachlassgegenstände ist dabei der Todeszeitpunkt von Bedeutung. Besonders relevant ist dies bei Aktien oder Grundstücken, die an Wert gewinnen oder verlieren können.Der Nachlasswert berücksichtigt dabei alle Aktiva, Passiva, Schenkungen und Verträge Ihrer Mutter. Im Zuge einer Bestandsaufnahme müssen diese aufgelistet und deren Wert ermittelt werden. Sollte sich Ihr Bruder weigern, solch ein Nachlassinventar aufzustellen, können Sie Ihren Anspruch darauf gerichtlich durchsetzen. Ebenfalls können Sie – wie gesagt – die Aufstellung des Nachlassverzeichnisses durch einen Notar verlangen, wenn Sie Zweifel an der Vollständigkeit des Verzeichnisses haben. Außerdem können Sie einzelne Gegenstände durch einen Gutachter schätzen lassen und somit alle Bedenken an der Korrektheit der Wertangaben beseitigen. Ist der Umfang des Nachlasses bekannt, kann anschließend der genaue Nachlasswert berechnet werden.
Gern kann ich Ihr Aufforderungsschreiben prüfen und überarbeiten und Sie bei der Durchsetzung Ihres Pflichtteilsanspruchs unterstützen. Kann ich Sie telefonisch erreichen, um weitere Einzelheiten zu besprechen?
Mit herzlichen Grüßen
Katja Senkel
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vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort. Gerne nehme ich ihr Angebot an, mein Aufforderungsschreiben zu überarbeiten. Ich würde dies am WE erstellen und dann gemeinsam mit dem Testament hoch laden. Würden Sie so lieb sein, ein entsprechendes Angebot Ihrerseits einstellen.
Wir können danach gerne telefonieren.
herzliche Grüße
Gabi K.
ich kann Ihnen anbieten, dass Aufforderungsschreiben zu entwerfen, dann sparen Sie sich die zusätzliche Mühe. Sie können dann Änderungswünsche gern anbringen. Das macht preislich keinen Unterschied, ob ich den Entwurf fertige oder überarbeite.
Wir können das so machen, dass es zunächst in Ihrem Namen formuliert wird. Sollte sich Ihr Bruder daraufhin nicht melden, können wir sehen, welche weiteren Schritte (Anwaltsschreiben...) sinnvoll sind.
Das Schreiben/die Überarbeitung kann ich Ihnen für 86 Euro anbieten.
Mit herzlichen Grüßen
Katja Senkel
das ist sehr nett, danke. Ich versuche am Wochenende einen kleinen Entwurf. Das Testament lade ich auch hoch
Gruss Gabi K.
anbei die Dokumente. Das letzet Testament sowie meinen Entwurf, danke Gabi K.