Erbrecht
Beantwortet
Fragestellung
Guten Morgen,
Können wir in unserem Testament unsere Tochter auf den Pflichteil setzen und unsere Enkel,die Söhne unserer verstorbenen Tochter als Haupterben einsetzten.
MfG
Capt.A.bauer
PS: Ich war schon einmal Kunde und habe noch einen Gutschein über 5.- Euro gut !!!!
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Antwort des Experten
Guten Tag,
Eine solche Regelung im Testament ist ohne Probleme möglich.
Es empfiehlt sich aber vermutlich, hier eine Gesamtregelung vorzunehmen, d.h. im Testament auch die Erbfolge zu regne für den Fall, dass einer der beiden Ehegatten als erster verstirbt.
Leider ist ihre Schilderung nur sehr kurz, so dass ich für mich keine Anhaltspunkte dafür geben, ob ihr möglicherweise die Voraussetzung Für eine Entziehung des Pflichtteils vorliegen. Allerdings sind die Bedingungen hierfür sehr streng.
Sie sollten alternativ darüber nachdenken (insbesondere wenn es sich um eine Immobilie oder mehrere Immobilien handelt) ob ihr nicht aus rechtlichen und steuerlichen Gründen bereits eine Übertragung zu lebt Zeiten sinnvoll ist, bei der sich die sich dann beispielsweise ein Wohnrecht oder den Nießbrauch vorbehalten könnten.
Sie sollten alternativ darüber nachdenken (insbesondere wenn es sich um eine Immobilie oder mehrere Immobilien handelt) ob ihr nicht aus rechtlichen und steuerlichen Gründen bereits eine Übertragung zu lebzeiten sinnvoll ist, bei der sich die sich dann beispielsweise ein Wohnrecht oder den Nießbrauch vorbehalten könnten.
Auch hier zu fehlt es aber an entsprechenden Anhaltspunkte, um sie umfassend zu beraten.
Sie können ein solchesTestament selbst errichten, wenn Sie die formalen Anforderungen beachten
Ich stehe gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung, müsste dann aber mehr Informationen haben.
Freundliche Grüße
M. Kinder
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Capt.A.Bauer