Einkommensteuer
Fragestellung
Unser Sohn hat 2017 und 2018 jeweils einen mehrwöchigen Sprachkurs in Spanisch auf Mallorca belegt. Dabei handelte es sich um einen so genannten „Intensiv“-Sprachkurs mit täglich 5 Stunden Sprachunterricht in kleinen Gruppen.
Der Sinn der Spanischkurse lag allgemein darin, für das spätere Studien- und Berufsleben durch die weitere Fremdsprache bessere Chancen zu gewährleisten.
Unser Sohn war während des 1. Sprachkurses noch minderjährig, während des zweiten Sprachkurses volljährig. Der 1. Sprachkurs hat nach dem Abitur stattgefunden, der 2. vor dem Studienbeginn am 01.10.2018.
Frage ist, ob wir die relativ hohen Kosten dieser langen Sprachkurse steuerlich geltend machen können.
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Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag!
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen wie folgt beantworten möchte.
Sprachkurse und die damit verbundenen Aufwendungen lassen sich steuerlich nur absetzen, wenn diese im Zusammenhang mit einem ausgeübten Beruf oder einer Ausbildung bzw. einem Schulabschluss stehen. In Ihrem Fall sehe ich daher keine Möglichkeiten, diese Kosten steuerlich zu berücksichtigen.
Ich bedauere Ihnen keine erfreulichere Auskunft geben zu können. Sollten Sie noch Rückfragen haben, so stellen Sie diese gerne ein. Weiterhin freue ich mich über eine positive Bewertung.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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