Einkommensteuer
Beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen in unter 2 Stunden
Fragestellung
ich hatte einen wohnsitz in Deutschland und in den niederlanden. hatte einen teilzeitjob in Deutschland und in Niederlande, Habe eine steuererklärung in Deutschland und in Nierderlande gemacht, von dem Deutschen Finanzamt bekam ich ein berichtigten Steuerbescheid und der Bruttoarbeitslohn aus der Niederlande wurde unter Progressionsvorbehalt versteuert. Ist das richtig ?
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Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten ABend und vielen Dank für die Nutzung von yourXpert! Ihre Frage möchte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten.
Grundsätzlich ist es korrekt, dass die BRD die Einkünfte aus den Niederlanden bei der Berechnung Ihres persönlichen Steuersatzes berücksichtigt (Progressionsvorbehalt). Diese Möglichkeit ergibt sich aus dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den beiden Staaten.
Durch die Berücksichtigung der ausländischen Einkünfte soll eine gerechtere Besteuerung erreicht werden. Bei der Berechnung des Steuersatzes wird dann so getan, als wenn die auslndischen Einkünfte im Inland erzielt worden wären. Dieser Steuersatz wird dann auf die inländischen Einkünfte angewendet.
Ich hoffe das beantwortet Ihre Frage. Sonst melden Sie sich gerne noch einmal.
Schöne Grüße!
Knut Christiansen
Steuerberater
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