DSGVO
Fragestellung
Ich arbeite in einer kleinen Verwaltung. Alle Mitarbeiter haben ein Schreiben erhalten, in welchem Sie zustimmen oder ohne Angabe von Gründen ablehnen sollten, ob sie damit einverstanden sind, dass ihre dienstlichen Daten auf der Webseite der Gemeinde erscheinen. Die Veröffentlichung beinhaltet den vollen Namen, die dienstliche Telefonnummer und Mailadresse sowie die Tätigkeit innerhalb der Verwaltung.
Da der Bürgermeister eine gläserne Verwaltung wünscht, wurden alle Mitarbeiter, welche nicht mit der Veröffentlichung ihrer Daten auf der Webseite einverstanden waren, zu einem persönlichen Gespräch vorgeladen, in welchem Sie ihre Entscheidung begründen sollten.
In diesen Gesprächen wurden Sie mit Fragen und Aussagen konfrontiert wie:
„Sie verfügen ja auch über einen Facebook Account!“
„Identifizieren Sie sich nicht mit unserer Verwaltung?“
Des weiteren habe ich von Fällen gehört, bei denen im Nachgang kleinere Sticheleien folgten, weil Sie auf ihr Recht weiterhin gepocht haben. Dies gründet allerdings auf Hören-Sagen, daher möchte ich hier nicht weiter darauf eingehen.
Konkret möchte ich gerne wissen: Ist das Vorgehen, pauschal von allen Mitarbeitern eine solche Einverständniserklärung einzuholen, überhaupt zulässig?
Grenz das Verhalten des Bürgermeisters bereits an Nötigung? Ist das zulässig? Widerspricht das nicht dem Recht ohne Angaben von Gründen der Veröffentlichung abzulehnen? Es wurde keinerlei betriebliche Notwendigkeit dargelegt, außer dem politischen Wunsch eine gläserne Verwaltung sein zu wollen.
Welche weiteren Angaben, Begründungen zu meiner Entscheidung, muss ich hier gegenüber meinen Vorgesetzten tätigen?
Welche Konsequenzen können gezogen werden, wenn die Daten auf der Webseite veröffentlicht bleiben, obwohl klar KEIN Einverständnis für die Veröffentlichung gegeben wurde?
Welche Ratschläge würden Sie mir für das Gespräch mit dem Bürgermeister geben? In jedem Fall werde ich eine Vertretung des Personalrats bei diesem Gespräch beiwohnen lassen.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
mein Name ist Rechtsanwalt Schulte. Der Einfachheit halber können wir gerne telefonieren und die Angelegenheit besprechen. So können auch Rück- und Verständnisfragen einfacher und schneller geklärt werden.
Bitte teilen Sie mir hierzu Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) mit, dann rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie gerne auch einen Terminvorschlag für das Telefonat unterbreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, externer Datenschutzbeauftragter (TÜV) und Datenschutzauditor (TÜV)
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Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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Mit freundlichen Grüßen
Schulte
vielen Dank für ihre schnelle Reaktion! Ich bin derzeit auf Kurzurlaub mit der Familie. Wir können gerne am Dienstag Nachmittag telefonieren. Leider kann ich nur mit einer Handynummer dienen, da wir zuhause über kein Festnetztelefon verfügen:
0151 / 25 38 31 90
Schönen Urlaub noch.
MfG
Schulte
14 Uhr passt, bis Dienstag am Telefon.
Die besten Wünsche für noch einen schönen Pfingstmontag.
Falls Sie künftig wieder einen anwaltlichen Rat brauchen, können Sie mich gerne hier direkt bei yourXpert über mein Profil: https://www.yourxpert.de/xpert/rechtsanwalt/bernhard.schulte
oder
die yourXpert Telefonhotline: Tel.: 0900 1010 999 unter Angabe meiner Kennung: 63827 direkt erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)