Abfindung
Beantwortet von Steuerberater Bernd Thomas
Fragestellung
Hallo,
bekomm eine abfindung um die 100000 Euro. Nun kann ich mir aussuchen wann ich die Abfindung ausgezahlt bekomme Dezember 2020 mit meiner letzten Abrechnung oder Januar 2021mit lohnsteuerklasse 6weil ich einen neuen Arbeitsgeber habe. Würde nächstes Jahr ca. 15000euro weniger Jahresgehalt haben.
Nächstes Jahr 2021 fängt meine Frau ein teilzeitjob an in dem sie ca. 12000 Jahreseinkommen hat.
Nun bin ich überfragt was ich machen soll, vielleicht können Sie mir einen Rat geben.
Zu beachten ist auch der Solidaritätszuschlag, oder?
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Die Besteuerung der Abfindung habe ich grob überschlagen. Da mir keine genauen Angaben zur Verfügung stehen, kann dies natürlich nur sehr ungefähr passieren. Eventuelle Kirchensteuer habe ich nicht berücksichtigt.
Bei einer gemeinsamen Veranlagung ist der Bezug der Abfindung im Steuerjahr 2021 voraussichtlich vorteilhaft. Der Vorteil entsteht daraus, dass zum einen das gemeinsame Einkommen etwas niedriger ist (- 15.000 beim Ehemann, dafür + 12.000 bei der Ehefrau, somit insgesamt ca. 3.000 € brutto weniger, datüber hinaus ergeben sich noch zusätzliche Effekte durch die Sozialversicherungsbeiträge und Werbungskostenpauschale der Ehefrau) und, dass der Solodaritätszuschlag entfällt.
Der Steuervorteil insgesamt sollte somit ca. 3.000 € betragen, die Sie weniger Steuern bezahlen.
Der Auszahlungsbetrag wird allerdings etwas niedriger ausfallen, wenn die Steuerklasse VI angewendet wird, jedoch gleicht sich das nach Abgabe der Einkommensteuererklärung wieder vollständig aus.
Somit empfehle ich Ihnen, die Auszahlung 2021 vorzunehmen.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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