Sie waren kürzlich in einen Unfall verwickelt und stehen nun vor der Frage, ob ein Sachverständiger und ein Rechtsanwalt zusätzlich mit der Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche beauftragt werden, oder ob ihr Autohaus allein die Abwicklung vornehmen soll.

Vielleicht haben Sie bereits einen Anruf von der gegnerischen Versicherung erhalten, in dem Ihnen das Blaue vom Himmel versprochen wurde oder Sie wegen der Regulierung eingeschüchtert wurden. Bitte bedenken Sie, dass die gegnerische Versicherung alles versucht um Sie um Ihre Rechte aus dem Schadenereignis zu bringen.

Um den korrekten Umfang ihres Schadens festzustellen, sollten Sie daher in jedem Fall, soweit ein Schaden von mehr als 1000,- € absehbar ist, einen Sachverständigen einschalten. Bei der Auswahl des Sachverständigen ist Ihnen Ihr Autohaus behilflich.

Sicherlich sollten Sie aber auch aus den nachfolgenden Gründen einen Rechtsanwalt im vorliegenden Haftpflichtschadenfall beauftragen.

Die Kraftfahrtversicherer sind wegen der jahrelangen fallenden Prämien und der aktuellen Finanzkrise in großer Geldnot und versuchen daher radikal bei der Schadensabwicklung einzusparen. Gleichzeitig wird das Schadensrecht immer komplizierter. In einem Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 29. Juni 2009 Az. 431 C2044/09 hat es der dortige Amtsrichter auf den Punkt gebracht:

„Entgegen der Auffassung der Beklagten ist nach Auffassung des seit fast 30 Jahren mit Verkehrsunfallhaftpflichtfragen befassten Richters jeder Verkehrsunfallgeschädigte gut beraten, die Regulierung selbst kleiner Schäden wie der vorliegend angemeldeten und dann auch regulierten 645,13 € Sachschadenersatz von Anfang an in die Hand eines erfahrenen Rechtsanwalts zu geben.(...) Da die Haftpflichtversicherer bei der Schadenregulierung inzwischen geradezu systematisch fast jede übliche Schadenposition in zahlreichen Zivilprozessen zum Gegenstand umfangreicher Auseinandersetzungen machen, muss auch der geschäftserfahrener Geschädigte stets auf der Hut sein und befürchten, dass eine Schadenposition, die noch gestern anerkannt worden wäre, von der gegnerischen Versicherung jetzt nicht mehr akzeptiert wird.(...)
Schließlich gebietet es der Grundsatz der Waffengleichheit, dass auch der geschäftserfahrene Geschädigte sich durch Beauftragung eines Rechtsanwalts Augenhöhe im Verhältnis zur gegnerischen Versicherung schaffen darf. Die Versicherungswirtschaft hat es sich mit einem Teil Ihres Regulierungsverhaltens der letzten Jahre selbst zuzuschreiben, wenn Geschädigte ihr nicht mehr vertrauen und von Anfang an anwaltlichen Rat suchen.“

Sie müssen bei der Einschaltung eines Rechtsanwalts für die außergerichtliche Schadensregulierung keine Kostenbelastung befürchten. Im Umfang der durchgesetzten Ansprüche muss nämlich die gegnerische Versicherung für die dabei entstehenden Anwaltskosten aufkommen.
Soweit Sie eine Verkehrsrechtschutzversicherung haben ist diese allenfalls nützlich, wenn umstrittene Schadenpositionen ausnahmsweise gerichtlich durchgesetzt werden müssen. Meist lassen sich die Versicherer jedoch durch korrekte Rechtsprechungszitate zur Regulierung bewegen.

Bei den ihnen persönlich zustehenden Schadenpositionen, wie die merkantile Wertminderung des Fahrzeugs nach Reparatur, Nutzungsausfallentschädigung, Schadenspauschale oder ein Schmerzensgeld verhält es sich so, dass diese durch das Autohaus nicht geltend gemacht werden können und sie deretwegen sowieso einen Rechtsanwalt benötigen, wenn Sie sich nicht selbst die Arbeit machen wollen.

Nun sollten Sie aber nicht irgend einen Rechtsanwalt beauftragen, sondern einen Spezialisten für Verkehrsrecht. Bei der Auswahl des Spezialisten sollten Sie auf die bewährten Experten Ihres Autohauses vertrauen oder bequem über unsere Kanzleihomepage, dort im Onlineservice-Bereich unter Verkehrsrecht den Schaden über uns abwickeln.

In der als Anlage beigefügten Sachverständigenliste finden Sie Sachverständige, die rechtsprechungskonforme Gutachten erstellen und nicht direkt im Sinne der Versicherungswirtschaft die Schäden kürzen.


Ihre Rechtsanwälte:Korte, Reckels, Ruhwinkel und Lammers
u.a. Fachanwälte für Versicherungs- und Verkehrsrecht