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Schmerzensgeld beantragen - jetzt Anspruch prüfen lassen

Schmerzensgeld beantragen

Ratgeber: Schmerzensgeld beantragen - wann besteht der Anspruch?

(Lesezeit ca. 15 Minuten)

Wer einen Verkehrsunfall hatte und dadurch einen Schaden erleidet, möchte häufig im Anschluss bei dem*der Schädiger*in ein Schmerzensgeld geltend machen. Doch wie kann dieses eingefordert werden? Was sind die Voraussetzungen? Welche Höhe ist angemessen und muss der Anspruch gerichtlich geltend gemacht werden?

Diese und weitere Fragen beantwortet Ihnen der folgende Ratgeber. Zudem wird Ihnen ein umfassender Überblick darüber gegeben, unter welchen Voraussetzungen Schmerzensgeld beantragt werden kann. Wir klären Sie über das Verfahren auf, sodass Sie sicher entscheiden können, ob und wie Sie weiter vorgehen möchten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Schmerzensgeld ist eine finanzielle Wiedergutmachung
  • Der Anspruch muss nicht immer vor Gericht geltend gemacht werden
  • Die Schmerzensgeldtabelle dient als grobe Orientierung

Kostenlose Ersteinschätzung erhalten

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist Schmerzensgeld?
  2. Wann besteht ein Schmerzensgeldanspruch?
  3. Wie hoch ist der Schmerzensgeldanspruch?
  4. Welche Rolle spielen die Art und Umstände der Verletzung?
  5. Erhöht die Dauer der Verletzung die Summe des Schmerzensgeldes?
  6. Was ist bei einem Arbeitsunfall zu beachten?
  7. Schmerzensgeldtabellen
    1. Schmerzensgeld bei HWS-Syndrom/Schleudertrauma
    2. Schmerzensgeld nach einem Autounfall
    3. Schmerzensgeld nach einem Arbeitsunfall
    4. Schmerzensgeld bei Prellungen
    5. Schmerzensgeld bei Mobbing
    6. Schmerzensgeld bei vorsätzlicher Körperverletzung
    7. Schmerzensgeld bei Verletzungen durch Tiere
    8. Schmerzensgeld bei Polytrauma
    9. Schmerzensgeld bei Behandlungsfehler
    10. Schmerzensgeld bei Beleidigungen
  8. Wie fordert man Schmerzensgeld ein?
    1. Wie mache ich Schmerzensgeld außergerichtlich geltend?
    2. Wie mache ich Schmerzensgeld gerichtlich geltend?
  9. Welche Kosten können bei der Geltendmachung anfallen?
    1. Wie hoch sind die außergerichtlichen Kosten?
    2. Wie hoch sind die gerichtlichen Kosten?
  10. Bis wann kann Schmerzensgeld eingefordert werden?
  11. 4 Schritte, die Sie nach einem Verkehrsunfall beachten sollten
  12. Fazit: Kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung

Was ist Schmerzensgeld?

Schmerzensgeld soll eine finanzielle Wiedergutmachung für ein schädigendes Ereignis sein, sei es ein Verkehrsunfall, Mobbing oder eine Körperverletzung. Das Schmerzensgeld wird von zwei Seiten geprägt.

  • Die Ausgleichsfunktion – durch sie sollen Schäden einen angemessenen Ausgleich für Schäden erhalten, die nicht vermögensrechtlicher Art sind, d.h. immaterielle Schäden gemäß § 253 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Ein immaterieller Schaden, der zu einem Schmerzensgeldanspruch führt, besteht dann, wenn das Leben, der Körper, die Gesundheit oder die sexuelle Selbstbestimmung verletzt wurden.
  • Die Genugtuungsfunktion – das Schmerzensgeld soll zudem dem Geschädigten eine gewisse Genugtuung gegenüber dem*der Schädiger*in verschaffen. Hier spielt im Rahmen der Abwägung auch der Verschuldungsgrad des Schädigers eine Rolle. Verschulden bedeutet, inwieweit jemandem das Ereignis aufgrund seines Handelns vorgeworfen werden kann.

Schmerzensgeld beantragen

Wann besteht ein Schmerzensgeldanspruch?

Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht dem Gesetz nach dann, wenn bei der Person, die den Anspruch geltend machen will, ein Schaden eingetreten ist. Dieser Schaden muss in Folge einer Handlung eingetreten sein, die der*die Schädiger*in vorgenommen hat.

Typische Beispiele für anspruchsbegründende Schäden:

  • Ein Schleudertrauma aufgrund eines Verkehrsunfalls.
  • Eine Körperverletzung infolge eines tätlichen Angriffs.
  • Ein ärztlicher Behandlungsfehler.

Der Schaden muss nicht durch ein aktives Tun eingetreten sein, sondern kann auch durch ein Unterlassen eintreten, z.B. durch das Nicht-Beachten einer Aufsichts- oder Sorgfaltspflicht als Kindergärtner*in. Der Anspruchsgegner muss den Schaden auch verschuldet haben. Verschulden heißt, willentliches, also vorsätzliches oder zumindest fahrlässiges Handeln.

Von diesem Grundsatz des Verschuldens existieren allerdings auch Ausnahmen, allen voran im Verkehrsrecht. Hier spricht man von einer sogenannten Gefährdungshaftung aus. Bei der Gefährdungshaftung realisiert sich eine bestimmte typische Gefahr. Das bedeutet, ein Verkehrsunfall stellt ein typisches Risiko des Autofahrens dar, sodass der Fahrer nicht vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben muss, damit der Geschädigte einen Anspruch auf Schmerzensgeld hat.  Dasselbe gilt, wenn der Schaden durch ein Tier verursacht wurde und sich die typische Tiergefahr verursacht hat – hier gilt eine Gefährdungshaftung, nach der haftet auch der Tierhalter ohne Verschulden.

Es besteht kein Anspruch auf Schmerzensgeld im Falle leichter Verletzungen wie Schürf- oder Schnittwunden und Kopfschmerzen.

Wie hoch ist der Schmerzensgeldanspruch?

Wird der Schmerzensgeldanspruch vor Gericht eingefordert, so kann das Gericht die Höhe des Anspruchs nach freiem Ermessen berechnen. Das bedeutet, dass allein das Gericht entscheidet, welche Summe es für die Wiedergutmachung und die Genugtuungsfunktion als angemessen erachtet. Für die Höhe des Schmerzensgeldes werden sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich verschiedene Faktoren berücksichtigt:

  • Art und Umstände der Verletzung
  • Dauer der Rechtsgutsverletzung
  • Schmerzensgeldtabelle als Orientierung

Welche Rolle spielen die Art und Umstände der Verletzung?

Die Art und Schwere der Verletzung sind das wichtigste Element bei der Bemessung für die Höhe des Schmerzensgeldes. Je schwerer die Verletzung ist, umso höher ist der Anspruch. Hier ist jeder Einzelfall eigenständig zu betrachten. Je nach Lebensführung kann auch das jeweilige betroffene Organ ebenfalls eine entscheidende Rolle spielen. Ist die geschädigte Person zum Beispiel als Koch tätig ist für sie die Beeinträchtigung oder der Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinn besonders einschneidend und wirkt sich enorm auf die bisherige Lebensführung aus. Es fließen daher auch Berufs- oder Arbeitsplatzwechsel in die Bemessung des Schmerzensgelds mit ein. Besonders einschneidend werden daher die Beendigung des Berufslebens bewertet. Denn hier kommt häufig die Beeinträchtigung des Selbstwertgefühls, zu dem ohnehin schon schlimmen Erlebnis, hinzu.

Da heutzutage die Ausgestaltung der Freizeit einen hohen Stellenwert einnimmt, sind bei der Bemessung auch der Verlust oder die Einschränkung von Sportmöglichkeiten, Hobbys und Freizeitgestaltung zu berücksichtigen. Eine hohe Bedeutung hat der Verlust von Sportmöglichkeiten. Dadurch wird das Schmerzensgeld dann erhöht, wenn durch die Verletzung dem bisher sportlich aktiven Geschädigten die Möglichkeit genommen wird den Sport gänzlich oder nur teilweise auszuüben. Weiter hat der BGH auch entschieden, dass eine Erhöhung dann in Betracht kommt, wenn durch das schädigende Ereignis das Motorrad fahren nicht mehr möglich ist, da hier die „Freude am Motorradfahren“ als Hobby entgehe (BGH, NJW-RR 2004, 671(672)).

Für die Ermittlung fließen jedoch nicht nur die physischen Verletzungen ein, die beispielsweise mit einem Autounfall einhergehen können. Sondern es sind bei der Bemessung auch die psychischen Folgen zu berücksichtigen, die das Resultat von Mobbing oder auch eines Verkehrsunfalls sein können. Diese Schäden sind durch ein angemessenes Schmerzensgeld auszugleichen.

Typische Beispiele für zu berücksichtigende seelische Beeinträchtigungen:

  • Angstzustände oder Nervenzusammenbrüche.
  • Depressionen und Schlafstörungen.
  • Posttraumatische Belastungsstörungen oder Neurosen.
  • Emotionale Schäden durch Entstellungen oder Verkrüppelungen.
  • Die psychische Last einer lang anhaltenden Krankheit und eines langen Heilungsprozesses.
  • Sorge um das schwerverletzte Kind.
  • Schockschäden, die eine dritte, unverletzte Person durch das Miterleben eines schrecklichen Unfalls erlitten werden. Dazu zählt auch die Mitteilung von Tod oder Verletzung einer nahestehenden Person. Hier gelten jedoch strenge Anforderungen, da eine Verlagerung statt findet (es geht nicht um den Geschädigten, sondern eine dritte Person. Der Verletzte muss ein naher Angehöriger (Eltern, Ehegatten, Kinder) sein, der Unfall muss eine schwere Beeinträchtigung oder tödliche Verletzung hervorgerufen haben und die seelische Erschütterung dadurch muss einen eigenen Krankheitswert aufweisen.

Erhöht die Dauer der Verletzung die Summe des Schmerzensgeldes?

Ein weiterer Faktor, der für die Höhe des Schmerzensgelds sehr entscheidend ist, ist die Dauer der Belastungen und auch der Heilungsprozess. Entscheidend ist insbesondere, wie lange jemand in seiner Erwerbsfähigkeit eingeschränkt war. Eine besondere Berücksichtigung erfahren Dauerschäden bei jungen Menschen.

PRAXISTIPP


Bei der Geltendmachung oder Abwehr von Schmerzensgeldansprüchen sind unbedingt die Argumente für oder gegen einen hohen oder niedrigen Schmerzensgeldanspruch darzulegen.

Was ist bei einem Arbeitsunfall zu beachten?

Es gibt jedoch Fälle, die nicht so einfach gelagert sind. Insbesondere gestaltet sich die Geltendmachung von Schmerzensgeld bei einem Arbeitsunfall häufig anders. Denn der Gesetzgeber privilegiert Arbeitgeber*innen, wenn ein Schadensfall in ihrem*seinem Betrieb erfolgt (§ 104 SGB VII). Um den Betriebsfrieden zu wahren und interne Streitigkeiten zu vermeiden, kann der*die Arbeitgeber*in in der Regel nicht für Arbeitsunfälle belangt werden. Nur wenn der Unfall vorsätzlich herbeigeführt wurde, der Schaden also gewollt oder bewusst gebilligt wurde, steht dem*der Arbeitnehmer*in ein Schadensersatzanspruch zu. Es ist schwer, dies nachzuweisen. Ein Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften allein reicht für eine erfolgreiche Klage gegen den*die Arbeitnehmer*in nicht aus. 

Eine höhere Chance haben Sie bei einem sogenannten Wegeunfall. Ein auf dem Weg zur Arbeit erlittener Unfall, der nachweislich durch eine*n andere*n Autofahrer*in verursacht wurde, berechtigt unter Umständen zu einem Anspruch gegenüber der Berufsgenossenschaft. Sollten Sie einen Arbeitsunfall erlitten haben und möchten Sie Schmerzensgeld einfordern, nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung und holen den Rat einer*s spezialisierten Anwält*in ein.

Schmerzensgeldtabellen

Darüber hinaus existieren Schmerzensgeldtabellen. Hier ist aber zu beachten, dass die Angaben aus den Tabellen nur einen groben Richtwert für die Höhe des Schmerzensgelds sind. Der Richter der am Ende über die Höhe des Schmerzensgelds entscheidet, muss daher nicht exakt die Werte aus den existierenden Schmerzensgeldtabellen übernehmen. Es gilt jedoch der Gleichheitssatz, wodurch das gewonnene Ergebnis mit Vergleichsfällen abgeglichen werden muss. Die Schmerzensgeldtabellen erfassen Fälle, die durch andere Gerichte entschieden wurden und können der ungefähren Orientierung dienen. Dennoch darf nicht vergessen werden, dass jeder Einzelfall unterschiedlich zu bewerten ist. Bei der Bemessung fließt z.B. auch ein eventuelles Mitverschulden mit ein.

Hier die relevantesten Urteile für die Schmerzensgeldbemessung:

Schmerzensgeld bei HWS-Syndrom/Schleudertrauma

Das HWS-Syndrom (Halswirbelsäulen-Syndrom) tritt häufig als Folge eines Autounfalles auf und kann bei Fällen, die die Bagatellgrenze übersteigen, einen Anspruch auf Schmerzensgeld begründen.

Verletzung Schmerzensgeld Urteil
HWS-Syndrom in Form einer HWS-Verzerrung 1. Grades mit Kopfschmerzen und massivem paravertebralem Hartspann beidseitig. 500€ LG Saarbrücken, Urteil vom 06.06.2016 - 124 C 115/15
HWS-Syndrom 1.Grades mit nachfolgend vorübergehender Übelkeit, Kopfschmerzen und Schwindel 1.000€ LG Karlsruhe Urteil vom 23.12.2016 - 19 S 62/15
HWS-Syndrom 1.Grades, BWS-Verzerrung und Brustwirbelquetschung 2.000€ LG Tübingen Urteil vom 31.8.2006 - 1 O 195/05
HWS – Distorsion 2. Grades, Entwicklung zu einem chronisch neuropathischen Schmerzsyndrom, unfallbedingte psychische Beeinträchtigungen (Angstzustände und Depressionen) 10.000€ OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.11.2015 – 1 U 159/14

paravertebraler Hartspann = Verhärtung mehrerer Muskeln neben der Wirbelsäule

Schmerzensgeld nach einem Autounfall

Durch Unfälle mit dem Auto werden häufig schwerwiegende Körperverletzungen verursacht. Hat jemand anderes den Unfall verschuldet, kann von dieser Person Schmerzensgeld eingefordert werden. Wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen, kann nicht nur Ersatz für den "Blechschaden", also die Reparaturkosten am Unfallfahrzeug, verlangt werden. Die geschädigte Person kann auch Zahlungen für die körperlichen Schäden verlangen. Dazu zählen insbesondere die Kosten der Heilbehandlung, des Verdienstausfalls oder der Erwerbsminderung. In der Regel werden diese Zahlungen von der Versicherung des*der Schädiger*in geleistet.


 

Verletzung Schmerzensgeld Urteil
Gehirnerschütterung, HWS-Syndrom, Steißbeinprellung 2.500€ OLG Braunschweig, Urteil vom 07.05.2002 – 3 U 78/01
Rippenserienfraktur und Verletzung an sechs Zähnen 15.000€ LG Würzburg, Urteil vom 29.03.2011 – 63 O 2223/08
Beckenverletzung, Hüftgelenkverletzung, Kniegelenkverletzung sowie Schulterverletzungen mit erheblichen Dauerfolgen nach Verkehrsunfall 60.000€ OLG Düsseldorf Urteil vom 19.1.2009 - 1 U 113/05
Brustwirbelköpertrümmerfraktur, Wirbelsäulenverletzungen im Bereich der Brustwirbelsäule, Dauerschaden: Querschnittlähmung, Rollstuhlgebundenheit nach Motorradunfall 300.000€ OLG Nürnberg Urteil vom 29.4.2014 - 4 U 975/13

Falls Sie sich fragen, wie man nach einem Autounfall vorgehen sollte, siehe dazu unten unter Punkt 10 (4 Schritte, die Sie nach einem Verkehrunfall beachten sollten).

Schmerzensgeld nach einem Arbeitsunfall

Für einige Berufsgruppen ist das Risiko bei der täglichen Arbeit deutlich erhöht. Dachdecker*innen, Bauarbeiter*innen und Baumfäller*innen sind einigen Gefahren ausgesetzt. Die Fälle sind vielfältig.

Verletzung Schmerzensgeld Urteil
Sturz während Zimmermannsarbeiten 0€ BAG, Urteil vom 19.2.2009 - 8 AZR 188/08
Sturz während Lagerarbeiten 0€ LG Hamm, Urteil vom 5.10.2009 - 10 TaBV 63/09
Unfall auf der Baustelle (Vorsatz nachweisbar) 255€ OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 10.9.2003 - 4 U 153/00
Vorgesetzter ohrfeigt Mitarbeiter: erhebliche Schmerzen, Demütigung 800€ LAG Köln, Urteil vom 27.10.2008 - 5 Sa 827/08
Schädel-Hirn-Trauma 3. Grades, Knochenbrüche, Wesensveränderung, Nervenschädigungen wegen Sturz in Aufzugsschacht 45.000€ OLG Frankfurt, Urteil vom 16.4.2008 - 17 U 270/05

Schmerzensgeld bei Prellungen

Bei einer Prellung handelt es sich um eine stumpfe, geschlossene Verletzung. Auch bei Prellungen kann der Verletzte ein Schmerzensgeld einfordern.

Verletzung Schmerzensgeld Urteil
Schädelprellung und Handgelenkprellung sowie leichtes HWS-Syndrom 100€ AG Darmstadt Urteil vom 27.3.2014 - 304 C 92/12
Prellungen im Bereich der Brustwirbelsäule, des Thorax, der Lendenwirbelsäule und des Ellenbogen rechts 250€ OLG München Urteil vom 8.7.2016 - 10 U 3138/15
Kniegelenkprellung, langwierige Heilung von mehr als 5 Monaten 1.000€ LG Dresden, Urteil vom 15.05.2009 – 5 O 48/09
Handprellung, schwere Prellung der rechten Hand und des rechten Armes und HWS Syndrom – 3 Monate Minderung der Erwerbstätigkeit 3.500€ LG Saarbrücken Urteil vom 27.4.2018 - 1 O 80/17

Schmerzensgeld bei Mobbing

Ein Schmerzensgeldanspruch besteht gerade nicht nur bei physischen, sondern auch bei psychischen Schäden. Diese können durch Mobbing entstehen.

Verletzung Schmerzensgeld Urteil
Schikanierung durch Isolation und offen zu Tage getretene Ausgrenzung und Herabwürdigung 1.000€ LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 17.3.2016 - 5 Sa 313/15
Ausgrenzung aus dem Arbeitsprozess durch Unterbeschäftigung und Degradierung, Depressionen, Nervenzusammenbrüche, Schlafstörungen als Folge 3.000€ ArbG Oldenburg Urteil vom 26.03.2008 – 2 Ca 652/06
Mobbing in insgesamt 34 konkreten Fällen innerhalb eines Jahres: Beleidigungen, Anfeindungen und sexuelle, verbale Angriffe 17.500€ ArbG Eisenach Urteil vom 30.8.2005 - 3 Ca 1226/03

Schmerzensgeld bei vorsätzlicher Körperverletzung

Wird durch eine vorsätzliche Körperverletzung ein Schaden verursacht, kann dadurch ein Schmerzensgeldanspruch entstehen. Die Höhe des Schmerzensgeld ist zum einen abhängig von der Schwere der Körperverletzung und zum anderen von den Verletzungsfolgen für den Betroffenen.

Verletzung Schmerzensgeld Urteil
Gebrochene Nase nach Schlag in das Gesicht 1.500€ AG Brilon Urteil vom 24.7.2009 - 8 C 175/09
Kopfplatzwunde, sowie diverse weitere Verletzungen, 9 Tage Minderung der Erwerbstätigkeit 2.000€ AG Dillenburg Urteil vom 14.10.2014 - 2 Js 57250/13
Messerstichwunden, sowie Blutergüsse, Kratzer und Prellungen am ganzen Körper 6.500€ OLG Hamm Urteil vom 7.11.2012 - 30 U 80/11
Schwere Augenverletzung, Verminderung der Sehfähigkeit des linken Auges auf 20% 25.500€ OLG Oldenburg, 04.01.2007 – 15 W 51/06

Schmerzensgeld bei Verletzungen durch Tiere

Verletzungen müssen nicht zwangsläufig durch Menschen hervorgerufen werden. Sie können auch durch Tiere verursacht werden. In diesem Fall haftet der Tierhalter für die sog. spezifische Tiergefahr.

Verletzung Schmerzensgeld Urteil
Hundebiss, Oberschenkelbissverletzung, Unterschenkelbissverletzung mit Bluterguss 400€ AG Aschaffenburg Urteil vom 30.9.2013 - 116 C 1232/13
Katzenbiss in den Zeigefinger, Dauerschaden: Belastungseinschränkung und Sensibilitätsstörung der linken Hand 1.250€ LG Bielefeld Urteil vom 21.02.2012 - 21 S 38/11
Pferdebiss: Fingerverlust 5.000€ LG Gera Urteil vom 13.12.2005 - 6 O 762/05

Schmerzensgeld bei Polytrauma

Ein Polytrauma liegt vor, wenn die*der Betroffene mehrere gleichzeitg erlittene Verletzungen in verschiedenen Körperregionen aufweist.

Verletzung Schmerzensgeld Urteil
Knieverletzung und Unterschenkelfraktur, Lungenquetschung, Nasenbeinfraktur, sowie Daumenfraktur 2.750 € LG Saarbrücken Urteil vom 1.3.2018 - 4 O 65/16
Schulterfraktur mit Schlüsselbeinfraktur, sowie Mittelgesichtsfraktur und zwei Rippenfrakturen 7.000€ LG Schwerin Urteil vom 17.3.2011 - 5 O 115/10
Gesichtsschädelfraktur, Unterkieferfraktur, Beckenfraktur, Verbrennungen am rechten Oberschenkel 25.000€ OLG Saarbrücken Urteil vom 27.11.2007 - 4 U 276/07

Schmerzensgeld bei Behandlungsfehler

Oftmals kann auch ein Schmerzensgeldanspruch entstehen, wenn durch Ärzt*innen ein Behandlungsfehler begangen wurde. Ein Behandlungsfehler kann ein Operationsfehler sein oder zum Beispiel ein Anamnesefehler.

Verletzung Schmerzensgeld Urteil
Behandlungsverzögerung aufgrund unterbliebenem Hinweis auf Krebsnachuntersuchung wegen des Verdachts auf Prostatakrebs 2.000 € OLG Oldenburg Urteil vom 18.5.2016 - 5 U 1/14
Handgelgenkfehstellung, Ruhe - und Belastungsschmerz nach Behandlungsfehler 15.000€ OLG Hamm Urteil vom 5.11.2013 - 26 U 145/12
9 j. Kind, infolge einer fehlerhaften Diagnose wurde ein Schlafmittel verabreicht, wodurch es zu akutem Atem-und Herzstillstand kam, Gehirnschädigung mit Erblindung als Folge, Rollstuhlgebundenheit 127.822€ OLG Celle Urteil vom 23.1.2020 - 1 U 2/9

Schmerzensgeld bei Beleidigungen

Beleidigungen fallen unter die Persönlichkeitsverletzung der Ehre. Wie auch beim Mobbing, ist hier nicht die physische Gesundheit, sondern die psychische Gesundheit getroffen. Auch hier kann die*der Betroffene ein Schmerzensgeld einfordern.

Verletzung Schmerzensgeld Urteil
Beleidigung als "Scheißbulle" 300 € AG Böblingen Urteil vom 16.11.2006 - 3 C 1899/06
Beleidigung mittels "Scheibenwischergeste" 1.000€ OLG Koblenz Urteil vom 1.6.2005 - 1 U 1161/04
rassischte Beleidigung 15.000€ LG Berlin Urteil vom 15.1.2019 - 27 O 265/18

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Wie fordert man Schmerzensgeld ein?

Schmerzensgeld kann auf verschiedene Arten und Weisen geltend gemacht werden. Der Antrag kann sowohl gerichtlich – als auch außergerichtlich gestellt werden. Mit Anwalt und ohne Anwalt.

Wie mache ich Schmerzensgeld außergerichtlich geltend?

Der Anspruch auf Schmerzensgeld kann zunächst außergerichtlich bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden. Grundsätzlich ist das auch ohne Anwalt möglich. Allerdings ist nicht jede Versicherung bereit, überhaupt geschweige denn ein angemessenes, Schmerzensgeld zu zahlen. Zudem ist der Antrag sehr umfangreich und es gilt einiges zu beachten. Dewegen kann es sich lohnen hier bereits einen Anwalt hinzuziehen, der Erfahrungen in der Geltendmachung von Schmerzensgeld hat und Sie über mögliche Schritte beraten kann.

Checkliste für Ihre Unterlagen

Diese Unterlagen sollten Sie in jedem Fall für die Geltendmachung eines Schmerzensgeldes bereithalten:

  • Ärztliche Atteste sowie die Beschreibung über die ärztlichen Behandlungen
  • Krankschreibungen bzw. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
  • Angaben über den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit/verminderte Erwerbsfähigkeit
  • Angaben zur Schadensverursachung
  • Möglicherweise vorhandene polizeiliche Auskünfte
  • Zeugenaussagen
  • Expertengutachten

Die Checkliste kann als Muster für das Einfordern des Schmerzensgelds verwendet werden.

Wie mache ich Schmerzensgeld gerichtlich geltend?

War die außergerichtliche Geltendmachung nicht erfolgreich, verbleibt noch die Möglichkeit, das Schmerzensgeld im Rahmen einer Klage gerichtlich geltend zu machen. Ob die Klage vor dem Amts – oder Landgericht erhoben wird, entscheidet sich nach dem Streitwert. Bei Streitwerten bis zu 5.000 € ist das Amtsgericht zuständig. Wird diese Summe überstiegen, entscheidet das Landgericht. Vor dem Landgericht herrscht Anwaltszwang. Wird also die Geltendmachung eines Schmerzensgelds vor dem Gericht begehrt, dass die 5.000 € Grenze überschreitet, ist zwingend ein Anwalt hinzuziehen.

Grundsätzlich muss ein Klageantrag bestimmt genug sein. Das heißt, der Kläger muss genau angeben, welche Summe er*sie von der*dem Beklagten verlangt. Im Rahmen der Schmerzensgeldklage ist jedoch ein unbezifferter Klageantrag möglich. Die Höhe des Schmerzensgeldes wird dann in das Ermessen des Gerichts gestellt. Es sollte allerdings wenigstens ein Mindestbetrag oder eine Geldspanne für das Schmerzensgeld angegeben werden.

Es gibt auch schädigende Ereignisse deren Schäden sich zum Zeitpunkt der Klage noch nicht vollständig bemessen können. Diese ergeben sich erst in der Zukunft, sei es durch noch ausstehende Operationen oder der Behandlungsverlauf ist noch ungewiss. Hier spricht man von Folgeschäden, die auf die*den Geschädigten zukommen könne. In diesen Fällen ist es ratsam einen Feststellungsantrag vor Gericht zu stellen. Dieser Feststellungsantrag beinhaltet den Schädiger zu verurteilen, auch für alle zukünftigen Schäden, die z.B. durch den Unfall entstehen, aufzukommen. Bei der Klage vor dem Amts- oder Landgericht ist aber folgendes zu beachten. Der Kläger, also der Geschädigte, trägt in dem Verfahren die Beweispflicht. Das bedeutet er*sie hat zu beweisen, dass ihm durch das schädigende Ereignis ein immaterieller Schaden entstanden ist, den die*der Beklagte zu verantworten hat oder für die eine Gefährdungshaftung besteht.

Der zivilrechtliche Anspruch auf Schmerzensgeld muss vor dem Zivilgericht eingefordert werden, auch wenn gegen den Schädiger ein strafrechtliches Verfahren läuft. Denn bei einer Verurteilung des Schädigers durch das Strafgericht wird meistens keine Zahlung eines Schmerzensgelds im zivilrechtlichen Sinne festgelegt.

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Welche Kosten können bei der Geltendmachung anfallen?

Welche Kosten anfallen können unterscheidet sich danach, ob das Schmerzensgeld gerichtlich oder außergerichtlich eingefordert wird und ob Anwält*innen bei der Durchsetzung oder Verteidigung beteiligt sind. Je nachdem entstehen Anwalts- und Gerichtskosten. Wird ein Schmerzensgeld erfolgreich vor Gericht eingeklagt, hat die Kosten aber gemäß § 91 Zivilprozessordnung die unterlegene Partei zu tragen. Wie hoch diese Kosten sind, entscheidet sich nach dem Streitwert.

Wie hoch sind die außergerichtlichen Kosten?

Unter die außergerichtlichen Kosten fallen z.B. ein Sachverständigengutachten, Fahrtkosten von Zeugen und auch Anwaltskosten. Wie hoch die Anwaltskosten sind, entscheidet zum einen das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und zum anderen die Höhe des Streitwertes. Der Streitwert bestimmt sich nach der Höhe des eingeforderten Schmerzensgeldes. Der Anwalt kann je nach Tätigwerden folgende Gebühren in Rechnung stellen:

  • 1,5 - fache Einigungsgebühr bei Abschluss eines Vergleiches
  • 1,3 - fache Geschäftsgebühr für die anwaltliche Vertretung

Ausschnitt aus der Tabelle über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG) Anlage 2 (zu § 13 Absatz 1 Satz 3)

Gegenstandswert bis.....€ Gebühr.....€
500 45,00
1.000 80,00
1.500 115,00
2.000 150,00
3.000 201,00
4.000 252,00
5.000 303,00

Beispiel: Wird ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 € eingefordert und ein*e Anwält*in schließt einen Vergleich über diese Summe ab, kann er*sie für die Einigung eine 1,5 fache Gebühr verlangen. Das sind 225 € (115,00 x 1,5).

Wie hoch sind die gerichtlichen Kosten?

Wer das Schmerzensgeld einfordern will, hat hier Gerichtskosten zu zahlen. Die Gerichtskosten umfassen die Gebühren des Gerichts selbst sowie die Auslagen des Gerichts (z.B. die Entschädigung für Zeugen oder die Vergütung für Sachverständige). Die Höhe lässt sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) ermitteln. Auch hier existiert eine Tabelle, bei der je nach Höhe des Streitwertes eine andere Gebühr gezahlt werden muss. Bei einem Verfahren vor dem Amts - oder Landgericht fallen z.B. in der Regel 3,0 Gebühren an.

Ausschnitt aus der Tabelle über die Gerichtskosten laut dem Gerichtskostengesetz (GKG) Anlage 2 (zu § 34 GKG).

Streitwert bis.....€ Gebühr.....€
500 35,00
1.000 53,00
1.500 71,00
2.000 89,00
3.000 108,00
4.000 127,00
5.000 146,00

Bis wann kann Schmerzensgeld eingefordert werden?

Schmerzensgeld kann nur in einem gewissen Zeitraum nach dem schädigenden Ereignis eingefordert werden. Denn der Schmerzensgeldanspruch unterliegt, wie fast jeder schuldrechtliche Anspruch, den Verjährungsregeln der §§ 194 ff. BGB.

Für die Geltendmachung des Schmerzensgeldes gilt in der Regel die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren gemäß § 195 BGB. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem das schädigende Ereignis stattgefunden hat. War der Unfall am 03.05.2019 beginnt die Frist mit dem 31.12.2019 zu laufen. Es verbleiben dann drei Jahre, um den Anspruch geltend zu machen. Beim genannten Beispiel endet die Frist mit dem 31.12.2022. Nach den drei Jahren kann die Zahlung eines Schmerzensgeldes nicht mehr verlangt werden. Etwas anderes gilt, wenn innerhalb der drei Jahre Klage erhoben wurde. Denn die Erhebung der Klage hemmt den Fristablauf. Sollte der Gerichtstermin dann erst nach den drei Jahren stattfinden, steht dies einer Geltendmachung nicht im Wege.

4 Schritte, die Sie nach einem Verkehrsunfall beachten sollten

  1. Nach dem Auto- oder Fahrradunfall und erstem Schreck sollten Sie Ruhe bewahren und besonnen handeln. Der Unfall muss von der Polizei aufgenommen werden. Darauf sollten Sie auch dann bestehen, wenn es augenscheinlich nur ein Blechschaden ist. In dem Moment ist Ihnen womöglich noch nicht klar, dass Sie verletzt sind. Der Unfallbericht der Polizei und Zeugenaussagen dienen vor Gericht etwa als wichtige Beweismittel.
  2. Im nächsten Schritt sollten Sie sich möglicher Verletzungen vom Arzt attestieren lassen. Begeben Sie sich bei aufkommenden Schmerzen daher möglichst schnell zum Arzt.
  3. Nun, da Sie wichtige Beweismittel gesammelt haben, sollten Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen tragen und, bei Bedarf, eine*n Anwält*in hinzuziehen. Dieser unterstützt Sie bei der Formulierung und der Berechnung der Höhe Ihrer Forderung.
  4. Schließlich können Sie das Schmerzensgeld außergerichtlich schriftlich von dem*der Unfallverursacher*in unter Setzung einer Frist einfordern. Falls die Forderung zurückgewiesen wird, können Sie Klage bei dem zuständigen Amts- oder, im Falle von Forderungen über 5,000 €, Landgericht einreichen (siehe oben).

Fazit: Kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung

Haben Sie eine nicht unerhebliche Verletzung oder Schmerzen erlitten, die auf die schädigende Handlungsweise eines Dritten zurück zu führen ist? Hat Sie als Fahrradfahrer*in etwa ein*e Autofahrer*in angefahren, wodurch Sie Verletzungen sowie ernsthafte Schmerzen erleiden? Dann steht Ihnen möglicherweise ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu. Diesen können Sie außergerichtlich oder gerichtlich geltend machen. Unsere Anwält*innen helfen Ihnen weiter, falls Sie sich hinsichtlich des Bestehens, der Höhe oder der Durchsetzung des Schmerzensgeldanspruchs unsicher sind.

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Wie funktioniert die kostenlose Ersteinschätzung?

Nach Schilderung Ihres Anliegens, meldet sich innerhalb weniger Stunden  einer*eine unserer Anwält*innen bei Ihnen und, soweit im Einzelfall möglich, erhalten Sie eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.

Wie ist der Ablauf nach der kostenlosen Ersteinschätzung?

Bei weiterem Handlungsbedarf erhalten Sie von Ihrem*Ihrer Anwält*in ein individuelles unverbindliches Festpreisangebot. Sie können dann in Ruhe entscheiden, ob Sie das Angebot annehmen möchten. Dabei fallen für Sie keine Kosten an.

Was ist der Unterschied zwischen einer kostenlosen Ersteinschätzung und einer kostenpflichtigen Rechtsberatung?

Eine Ersteinschätzung kann als Orientierungshilfe dienen. Sie erfahren hier gegebenenfalls, ob Ihr Anliegen Aussichten auf Erfolg hat, welche nächsten Schritte bzw. welcher Aufwand in Ihrem Fall notwendig wäre, oder welche Möglichkeiten Sie haben weiter vorzugehen.

Bitte beachten Sie, dass in manchen Fällen eine Ersteinschätzung nicht erfolgt, zum Beispiel wenn eine solche mit einer umfangreichen Prüfung verbunden wäre.

Im Gegensatz zu einer kostenlosen Ersteinschätzung stellt eine Rechtsberatung eine fundierte und umfassende rechtssichere Beratung dar, welche auf alle relevanten Aspekt eingeht und eine umfangreiche Prüfung Ihres Anliegens beinhaltet. Diese Rechtsberatung muss auch als solche vergütet werden, jedoch nur, wenn Sie das unverbindliche Beratungsangebot annehmen.

Im Rahmen der Ersteinschätzung erhalten Sie deshalb auch ein Angebot für eine abschließende Rechtsberatung.

Welche Kosten entstehen?

Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Der Preis für die abschließende Rechtsberatung wird individuell im unverbindlichen Angebot angegeben. Kosten entstehen für Sie also immer erst, wenn Sie nach der Ersteinschätzung das individuelle, anwaltliche Festpreisangebot annehmen.

Wer kann meine Anfrage bzw. meine Dokumente lesen?

Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist Ihre Anfrage zu keiner Zeit öffentlich einsehbar und lediglich die für die Bearbeitung infrage kommenden Rechtsanwält*innen können die Anfrage einsehen. Die Übersendung Ihrer Daten erfolgt sicher und verschlüsselt. Unsere Server, auf denen die Daten gespeichert sind stehen, ausschließlich in Deutschland. Bitte beachten Sie darüber hinaus unsere Datenschutzerklärung.

Sie haben keine kostenlose Ersteinschätzung erhalten?

Bitte beachten Sie, dass in Einzelfällen eine Ersteinschätzung nicht möglich ist, da diese Beispielsweise einer umfangreichen Prüfung bedarf, welche nicht im kostenlosen Rahmen möglich ist.

Wann erhalte ich die Ersteinschätzung?

Die Ersteinschätzungen auf Ihre Anfrage erhalten Sie in der Regel bereits nach wenigen Stunden. Der*die Anwält*in teilt Ihnen im Preisangebot auch die für Ihre Anfrage benötigte Bearbeitungszeit mit, sodass Sie sicher sein können, dass Ihr Auftrag innerhalb der vereinbarten Frist bearbeitet wird. Sollte Ihre Anfrage sehr zeitkritisch sein, vermerken Sie dies bitte gleich beim Einstellen Ihrer Anfrage, sodass der*die Anwält*in hierauf entsprechend reagieren kann. Vielen Dank.

Kostenlose Ersteinschätzung erhalten
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So funktioniert's:

  1. Kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung
  2. Unverbindliches Festpreisangebot
  3. Angebot annehmen und Rechtsberatung erhalten
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