<p>Eine Unterlassungserklärung sollte in zwei Fällen abgegeben werden:</p> <p>1. Die Abmahnung stellt sich oder überwiegend wahrscheinlich als berechtigt dar</p> <p>In diesem Fall ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung die kostengünstigste Möglichkeit zur Beilegung des Rechtsstreites.</p> <p>2. Es soll ein gerichtliches Verfahren vermieden werden</p> <p>Soll die Angelegenheit einvernehmlich ohne Rechtsstreit beigelegt werden, empfiehlt sich die Abgabe einer Unterlassungserklärung ebenfalls.</p> <p>Hier ist zu beachten:</p> <p>-eine Unterlassungserklärung stellt <strong>kein</strong> Anerkenntnis dar</p> <p>- allerdings bindet die Unterlassungserklärung nach überwiegender Ansicht mindestens 30 Jahre (nach wohl richtiger Ansicht: lebenslang)</p> <p>- es sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung verwendet werden, nicht die vom Abmahner vorgeschlagene – meist zu weit gehende – Erklärung</p> <p>Für Fragen zum Thema Unterlassungserklärung stehe ich gern zur Verfügung. Eine außergerichtliche Vertretung bei Abmahnungen ist zu einem festen Pauschalhonorar landesweit möglich.</p> <p>Ingo Driftmeyer, Rechtsanwalt</p> <p>Vielleicht interessieren Sie diese Ratgeber auch:</p> <p><strong>Abmahnung erhalten – Erste Hilfe</strong></p> <p><strong>Urheberrecht: Wissenswertes</strong></p> <p><strong>Abmahnung Filesharing</strong></p>
Unterlassungserklärung abgeben oder nicht?
13.03.2014
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