Unter dem Stichwort "Triage" müssen Ärzte im Augenblick täglich ziemlich grässliche Entscheidungen für und gegen das Leben von einzelnen Patienten in Notbehandlung treffen, die an der Lungenkrankheit Covid-19 nach einer Infektion mit dem Corona-Virus erkrankt sind. Das ist z.B. der Fall, wenn in einem Krankenhaus nicht hinreichend viele Beatmungsgeräte verfügbar sind. 

Auf einen möglicherweise tödlichen "Fehler" in der Patientenverfügung möchte ich hier hinweisen.

Die Patientenverfügungen sehen häufig Klauseln vor wie beispielsweise folgende: 

Zitat aus der veröffentlichten Patientenverfügung des Bundesministeriums der Justiz

"Künstliche Beatmung

In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich → eine künstliche Beatmung, falls dies mein Leben verlängern kann. oder → dass keine künstliche Beatmung durchgeführt bzw. eine schon eingeleitete Beatmung eingestellt wird, unter der Voraussetzung, dass ich Medikamente zur Linderung der Luftnot erhalte. Die Möglichkeit einer Bewusstseinsdämpfung oder einer ungewollten Verkürzung meiner Lebenszeit durch diese Medikamente nehme ich in Kauf."

Wer hier in seiner Patientenverfügung eine künstliche Beatmung grundsätzlich abgelehnt hat, darf - weisungsgemäß - nicht künstlich beatmet werden. Er/ sie darf also auch nicht an ein Beatmungsgerät angeschlossen werden, und wird das auch nicht. In einer Triage-Situation bedeutet das, dass die Beatmungsgeräte bei allen Patienten, die diese Klauseln dahingehend ausgefüllt haben, dass sie das nicht wünschen, ohne weitere Zwischenschritte einfach abgestellt werden, bzw. diese Patienten erhalten keine künstliche Beatmung. Diese Patienten, deren Lungen durch den heimtückischen Virus funktionsunfähig werden, sterben sodann.

Meine Empfehlung

Man sollte die eigene Patientenverfügung mit dem Hintergrund einer künstlichen Beatmung wegen Covid-19 zusammen mit einem Arzt durchsehen und gegebenenfalls in diesem vorhersehbaren Fall sicherstellen, dass man in diesem Fall auch wirklich sofort "abgestellt" werden möchte mit eventuell direkt tödlicher Konsequenz, oder ob man sich selbst nicht doch in dieser vorhersehbar zeitlich beschränkten Situation doch lieber noch eine Überlebenschance geben möchte. 

Eine verhältnismäßigere Lösung wie etwa die zeitliche Beschränkung der künstlichen Beatmung auf die Dauer von 4 Wochen, halte ich hier für empfehlenswerter.