So lange der Unfallgegner nicht so freundlich war, auf dem Unfallbericht der Polizei seine Unterschrift als Verursacher abgegeben zu haben, wird die Polizei in beide Richtungen ermitteln, was die Schuldfrage angeht.

Auch wenn Ihnen die freundlichen Beamten an der Unfallstelle noch tröstend den Arm um die Schulter gelegt haben so sind die Polizisten verpflichtet, neutral in beide Richtungen zu ermitteln, wer die Schuld am Unfall trägt. Das ist schließlich ihr Job. Es kann daher geschehen, dass Sie sich plötzlich in der Rolle des Beschuldigten wiederfinden. Daher gilt: Machen Sie der Polizei gegenüber KEINE Angaben zur Sache, das ist Ihr Recht.Sie müssen nur Ihre Personalien und Ihre Fahrzeugpapiere angeben bzw. vorzeigen. Nochmal: Machen Sie keine Angaben zur Sache! Auch wenn Sie oder Ihr Beifahrer im Schreck und dem Ärger nach dem Unfall der Meinung sind, den Polizeibeamten das Herz ausschütten zu müssen - machen Sie keine Angaben zur Sache!  Weder an der Unfallstelle noch einige Tage später wenn der freundliche Beamte anruft und zum Termin bittet.

Wenn Sie einige Zeit nach dem Unfall eine -meist in strengem, preußischem Tonfall gehaltene- "Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter im Ermittlungsverfahren" der örtlichen Polizeidienststelle im Briefkasten finden, verhalten Sie sich bitte folgendermaßen:

  • Atmen Sie tief durch, bis das flaue Gefühl im Magen verschwunden ist.
  • Beauftragen sie einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen. Unbedingt.
  • Gehen Sie NICHT zu dem in dem Schreiben genannten Termin.

Sie brauchen den Termin theoretisch nicht einmal absagen, bedenken Sie aber bitte, dass auch der Polizist ein Mensch und ein Grundmaß an Höflichkeit angebracht ist. Sagen Sie den Termin also schriftlich oder auch telefonisch ohne große Diskussion ab. ("Ich lasse mich anwaltlich vertreten, ich mache keine Angaben zur Sache") Der Beamte in den meisten Fällen froh über so ein Feedback, da er dann den Vorgang schneller abgeben kann und ihn nicht noch 14 Tage bis zum Termin auf dem Schreibtisch liegen hat.

Sie sind nicht verpflichtet, gegenüber der Polzei Angaben zur Sache zu machen. Aus ermittlungstaktischen Gründen fehlt diese Belehrung über Ihr Recht natürlich in dem Vorladungsschreiben, lassen Sie sich davon bitte nicht ins Bockshorn jagen. Die Polizei hat kein Recht, Sie vorzuführen oder von Ihnen eine Aussage zu erzwingen. Auch wenn ein besonders eifriger Beamter bei Ihnen an der Tür klingelt und höflich darum bittet, eingelassen zu werden und mit Ihnen über den Unfallhergang "zu sprechen", sind Sie nicht verpflichtet, dem  nachzukommen. Sie können den Polizeibeamten (oder auch die Beamtin) bei entsprechender Sympathie natürlich einlassen und mit ihm/ihr einen Kaffee trinken etc. ABER: Machen Sie keine Angaben zur Sache!

Wenn die Polizei alle für sie erfassbaren Fakten gesammelt hat, wir sie den Vorgang an die Bußgeldstelle oder die Staatsanwaltschaft abgeben - auch ohne Ihre Aussage zur Sache. Die Staatsanwaltschaft bzw. Bußgeldstelle wird dann anhand der ihr von der Polizei vorgelegten Fakten entscheiden, ob sie ein Verfahren einleitet bzw. das Verfahren weiter betreibt oder ggf. das Verfahren einstellen. Wichtig: Werden Sie von der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht zur Vernehmung geladen, müssen Sie dieser Aufforderung natürlich nachkommen. Spätestens nun sollten Sie einen Rechtsanwalt beauftragen.

Gehen Sie nicht allein zu einer Vernehmung oder einer Gerichtsverhandlung in der Annahme, sich selber verteidigen zu können. Nicht mal Rechtsanwälte verteidigen sich in der Regel selber sondern lassen das von einem Kollegen übernehmen. Eine Gerichtsverhandlung  vor einem deutschen Gerich läuft NICHT so ab wie bei Barbara Salesch!

(c) Sebastian Seipp