Zunächst sollten Sie wissen, was die einzelnen Begriffe bedeuten. Anschließend beantworte ich die drängendsten Fragen zu dem Thema.

Patientenverfügung

Mit der Patientenverfügung willigen Sie in bestimmte spätere medizinische Maßnahmen ein oder lehnen sie ab, wie zum Beispiel künstliche Ernährung  oder künstliche Beatmung. Damit können Sie heute schon Ihre Wünsche äußern, wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht ermächtigen Sie eine Person, zum  Beispiel Ihren Ehepartner oder Ihr Kind, Ihre in der Patientenverfügung geäußerten Wünsche zu berücksichtigen. Ihr Bevollmächtigter kann Ihren Willen gegenüber Ärzten durchsetzen. Gleichzeitig vermeiden Sie hiermit, dass das Gericht einen Betreuer bestellt. Auch Eheleute sollten dies regeln, da nicht automatisch der Ehepartner zum Betreuer wird.

Betreuungsverfügung

Sollten Sie niemanden in Ihrem Umfeld haben, dem Sie eine Vorsorgevollmacht übertragen möchten, können Sie mithilfe der Betreuungsverfügung einen bestimmten Betreuer auswählen.  Sie können auch Vorsorge für den Fall treffen, dass das Gericht trotz der Vorsorgevollmacht einen Betreuer bestellen will. 

Organverfügung

Hiermit erklären Sie Ihr Einverständnis zur Entnahme von Organen oder Gewebe zu Transplantationszwecken. Sie können auch genau regeln, welche Organe entnommen werden dürfen und welche nicht. Diese Verfügung kommt erst zum Tragen, wenn sich nach ärztlicher Beurteilung der Hirntod abzeichnet. 

Warum alle auf einmal?

Nach einer ausführlichen Beratung erstelle ich Ihnen gern ein Dokument, welches alle Einzelheiten regelt. Dieses wird im Vorsorgeregister gespeichert und Sie erhalten eine kleine Karte für Ihr Portmonnaie. Der behandelnde Arzt weiß dann bei der Einlieferung in das Krankenhaus an wen er sich wenden muss. 

Brauche ich auch eine Patientenverfügung, wenn ich verheiratet bin?

Auch als Ehepartner sollten Sie eine Patientenverfügung abschließen. Auch für Eheleute kann das Gericht einen Betreuer bestellen. Insbesondere wenn das Gericht davon ausgehen kann, dass Sie in einem Testament berücksichtigt werden und deshalb eigene finanzielle Interessen verfolgen.

Wer muss die Patientenverfügung unterschreiben?

Es genügt die Unterschrift von Ihnen persönlich. Ihr Bevollmächtigter erhält eine gesonderte Ausfertigung für seine Unterlagen, mit der er sich beim Arzt ausweisen kann.

Wo sollte ich die Patientenverfügung hinterlegen?

Ich empfehle das Zentrale Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer. Dieses wird von Betreuungsgerichten abgerufen, bevor eine gesetzliche Betreuung veranlasst wird. Ihre Daten werden dort sicher verwahrt und Sie erhalten eine kleine Karte, aus der hervorgeht, welche Unterlagen Sie hinterlegt haben.

Schließen sich Organspendeausweis und Patientenverfügung aus?

Hier ist Vorsicht geboten. Häufig findet sich in einer Patientenverfügung der Passus, dass jede lebensverlängernde Maßnahme unterbleiben soll, sobald der Gesamthirntod festgestellt wird. Das ist der Moment in dem zwei Ärzte unabhängig voneinander festgestellt haben, dass alle Arreale des Gehirns abgestorben sind. Es kann aber für die Entnahme von Organen wichtig sein, dass die lebensverlängernden Maßnahmen noch verlängert werden, um ein Organ zu entnehmen. Umgekehrt kann es vorkommen, dass ein Organ bereits vor Feststellung des Gehirntods entnommen werden muss.

Sie sollten daher festlegen, ob die Erklärung zur Organspende in ihrem Organspendeausweis oder die Patientenverfügung Vorrang haben soll.