1. Wer mahnt ab?

Heute möchte ich eine Abmahnung aus dem Bereich des Markenrechts besprechen.

Die Kanzlei Remmen Rechtsanwälte spricht derzeit für die Volkswagen AG markenrechtliche Abmahnungen aus.

Diese Abmahnungen sind vor alle man eBay-Verkäufer gerichtet (z.B. Verkäufer von Autozubehör / Autoteilen). Kern der Vorwürfe ist dabei, dass der Empfänger der Abmahnung angeblich die Markenrechte der Volkswagen AG durch die Verwendung eingetragener Marken in den Artikelbeschreibungen verletzen soll.

2. Was verlangt die Kanzlei Remmen Rechtsanwälte?

Im Wesentlichen beinhaltet das Abmahnschreiben 3 Forderungen:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Zahlung eines nicht unerheblichen Betrages (Abmahnkosten)
  • Auskunfserteilung

Unsere ausdrückliche Empfehlung:  Nicht vorschnell zahlen und bitte nichts vorschnell unterschreiben.

3. Was ist von der Abmahnung zu halten?

Zwar sollten Sie die Abmahnung nicht auf die leichte Schulter nehmen, einschüchtern lassen sollten Sie sich aber auf keinen Fall.

Zunächst müsste geprüft werden, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist. Nur in diesem Fall bräuchten Sie überhaupt zu reagieren.

Da das Markenrecht im Einzelfall ziemlich kompliziert sein kann, sollten Sie das Abmahnschreiben anwaltlich prüfen lassen, um die Rechtslage abschließend einschätzen zu können. Hierbei ist Ihnen das Team der Kanzlei Dr. Newerla gerne behilflich. Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich der Abwehr von Abmahnungen aus dem Bereich des markenrechts.

4. Erste Hilfe bei Abmahnungen

  • Beigefügte Unterlassungserklärung ignorieren!
  • Keinen Kontakt zur Gegenseite oder der Kanzlei Remmen Rechtsanwälte aufnehmen!
  • Fristen unbedingt einhalten!
  • Noch vor Fristablauf zum Anwalt!

Haben auch Sie eine Abmahnung der Volkswagen AG erhalten? In diesem Fall hilft Ihnen die Kanzlei Dr. Newerla aus Bremerhaven gerne weiter.

Auch wenn Sie nicht aus Bremerhaven oder der näheren Umgebung kommen vertreten wir Sie gerne bundesweit.

Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch und schildern Sie uns in Ruhe Ihren persönlichen Fall. Gerne können Sie uns das Abmahnschreiben auch vorab per E-Mail zukommen lassen (bitte an: info@drnewerla.de ).

Fragen Sie gerne nach unseren günstigen Pauschalangeboten für die Abmahnungsverteidigung.