Zwischenzeugnis
Fragestellung
Ich bin seit 2012 bei meinem Arbeitgeber angestellt.
Ich übernehme die Aufgaben von einer Stellvertretenden Marktleitung zb Bestellen von Waren,Warenpflege usw und wenn der Marktleiter nicht im Hause ist die Führung der Mitarbeiter und des Büros.
Vor einiger Zeit habe ich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis beantragt um mich beruflich neu zu orientieren und dieses Zeugnis bekommen mit dem ich nicht ganz zufrieden bin.Die Formulierungen kommen mir zum Teil nicht positiv vor und deshalb möchte ich dieses prüfen lassen.
Im Jahre 2016 habe ich schon einmal ein Zeugnis beantragt und selbst dieses war besser formuliert als das jetzige.
Ich habe keine Abnahnungen oder sonstiges.
Bitte um Überprüfung meines Zwischenzeugnisses.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Reinhard Otto
Guten Tag,
ich habe inzwischen das Arbeitszeugnis durchgearbeitet und gebe Ihnen die nachstehenden Hinweise.
Grundsätzlich haben Sie einen Anspruch auf ein wohlwollendes Zeugnis. Dieser Anforderung genügt der Arbeitgeber grundsätzlich dadurch, dass er Einzelbewertungen und eine Gesamtbewertung der Schulnote befriedigend erstellt. Ferner darf ein Zeugnis keine versteckten Hinweise oder negative Verklausulierungen enthalten.
Zu Ihrem Zeugnis:
Die äußere Form zeichnet sich durch extreme Kürze aus. Unüblich ist die Darstellung des Unternehmens vor dem einleitenden Satz über die Person und die Dauer der Betriebszugehörigkeit.
Die Reihenfolge der einzelnen Abhandlungen entspricht den üblichen Gepflogenheiten und ist nicht zu beanstanden.
Das Zeugnis kann nicht als vollständig angesehen werden, weil Einzelbewertungen zu den Punkten Leistungsbereitschaft, Arbeitsqualität und Belastungsfähigkeit fehlen.
Sämtliche Einzelbewertungen werden durch Formulierungen beschrieben, die der Note befriedigen entsprechen.
Wegen der Einzelheiten und insbesondere der verwendeten Schlüsselbegriffe verweise ich auf meine Anmerkungen in der zurückgeladenen Datei.
Die Gesamtbewertung wird mit ... Er führt alle Arbeiten zu unserer vollen Zufriedenheit aus und entspricht unseren Erwartungen in jeder Hinsicht... beschrieben, was der Note befriedigend entspricht.
Damit korrespondiert diese Gesamtbewertung mit den Einzelbewertungen; das Zeugnis ist insoweit widerspruchsfrei.
Ihr Sozialverhalten wird als befriedigend bewertet.
Der Schlussabsatz klingt wenig überzeugend, was den Dank angeht. Hoffnungen auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit werden nicht zum Ausdruck gebracht.
Das Zeugnis ist nach meiner Ansicht kaum noch akzeptabel, weil es insgesamt nicht wohlwollend klingt.
Sie sollten versuchen, eine verbesserte Version durchsetzen zu können. Wenn Sie mir mitteilen, wie Sie sich selber einschätzen und auf welche Note ich das Zeugnis optimieren soll, erstelle ich Ihnen den Bewertungstein im Rahmen der Nachfragefunktion neu.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Otto
Rechtsanwalt
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Sie möchten ein Zwischenzeugnis geprüft und ggf korrigiert haben. Der von Ihnen gebotene Einsatz liegt deutlich unter dem Festpreis auf dieser Plattform, die für derartige Aufträge vorgesehen ist.
Bitte erhöhen Sie Ihren Einsatz auf 79.- €, danach werde ich den Vorgang bearbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
vielen Dank über Ihre Antwort.Ich habe die Seite das erste Mal genutzt und mir was es unverständlich bei der Anmeldung wieviel Einsatz ich tätigen soll tut mir Leid.
Ich habe dies jetzt geändert und würde mich über Hilfe freuen.
Mit freundlichen Grüßen
H. B.
Mit freundlichen Grüßen
Schönes Wochenende.
vielen Dank für die Prüfung meines Zwischenzeugnisses.Ich habe mir schon so etwas gedacht.Bereits 2016 habe ich schon einmal ein Zwischenzeugnis beantragt und dieses ist ganz anders und deckt sich überhaupt nicht mit dem aktuellen Zwischenzeugnis.Da alle paar Monate der Verkaufsleiter wechselt und diese die Arbeitsweise usw nicht einschätzen können da Sie nur maximal einmal wöchendlich im Markt sind ,wird ein Zeugnis aus hören sagen gefertigt oder nach Eindruck aber nicht durch wissen.;-)
Zudem bin ich seit 2012 im Betrieb und mache seit diesem Tage die Stellvertretende Marktleitung und Ende 2018 bis Februar 2019 habe ich sogar die Marktleitung gemacht.Da ich dies aber nicht mehr machen wollte habe ich mich von mir aus runterstufen lassen.Vor 3 Monaten wurde ich erneut von unserer Verkaufsleitung gefragt ob ich die Marktleitung machen kann und ich habe es abgelehnt.Ich vermute hinter dem Zeugnis daher nur eine Art von Retourkutsche da ich schließlich nach einem Zeugnis gefragt habe um mich anderweitig zu bewerben.
Auf Grund von ständiger Unterbesetzung und Undankbarkeit habe ich mich hierzu entschlossen.
Ich springe bei Krankheitsfällen oder Bedarf immer ein und fange früher an zu arbeiten und bleibe länger.Zudem habe ich einen 37,5 Vertrag und es kommt nicht selten vor das man 45 Std oder mehr arbeitet.
Alleine aus dem Grund das ich seit fast 9 Jahren die Stellvertretung mache und das ich zwischenzeitig die Marktleitung gemacht habe oder auch danach wieder machen sollte empfinde ich mein Arbeitszeugnis widersprüchlich.
Ein Mitarbeiter mit Arbeitsverhalten und Sozialverhalten mit 3-4 führt eine Filiale?Komisch.
Ich denke das Zeugnis wurde so hingelegt um mir Steine in den Weg zu legen und aus fehlender Sympathie mir gegenüber!
Können Sie für mich eine Formulierung tätigen mit der ich mich an meinen Arbeitgeber wende?
Vielen Dank im Vorraus und einen schönen Sonntag noch für Sie.
Mit freundlichen Grüßen
H. B.
ich habe Ihnen einen Entwurf für ein gutes Zwischenzeugnis hochgeladen.
Mit freundlichen Grüßen
vielen Dank dafür.Kann ich meinem Arbeitgeber also ein Schreiben aufsetzen mit der Bitte mein Zeugnis so abzuändern?Welche Frist kann ich wählen und was mache ich wenn er dies nicht tut?
wenn ich den Zeugnisberichtigungsanspruch geltend machgen soll, ist das außergerichtliche Tätigkeit, bei der sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten. Dieser beläuft sich hier auf ein Bruttomonatsgehalt. Wenn Sie mir das mitteilen, kann ich Ihnen die Kosten dafür benennen.
Ich würde die Ehrlichkeit nicht gesonder erwähnen, solange es keine Hinweise im Zeugnis gibt, dass es daran mangelte. Natürlich können Sie das auch noch aufnehmen, wenn Sie möchten. Mein Entwurf ist ja nur ein Vorschlage, der durchaus noch modifiziert werden kann.
Vielen Dank für die Hilfe.
Eine schöne Woche.