Wohnung über eigene GmbH mieten und auch darin wohnen
Beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen in unter 2 Stunden
Fragestellung
Hallo,
ich bin Inhaber einer GmbH im IT Bereich und meine jetzige Wohnung ist auch der Sitz der Firma. Die jetzige Wohnung läuft auf mich privat und wird daher auch von meinem Netto bezahlt.
Nun überlegen wir in eine größere Wohnung umzuziehen und ich frage mich ob es eine Möglichkeit gibt das man die Wohnung über die Firma bezahlen kann.
Die Wohnung hat 4 Zimmer, wovon ein großes Arbeitszimmer für die Firma genutzt wird.
Meine Frage also: Kann man die Wohnung über die Firmen bezahlen und auch darin wohnen?
Eventuell über einen Geldwertenvorteil?
Viele Grüße
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag und vielen Dank für Ihre Anfrage bei yourXpert, die ich im Rahmen einer Erstberatung gerne wie folgt beantworten möchte.
Grundsätzlich ist die Anmietung von Wohnraum durch die GmbH des Gesellschafter-Geschäftsführer möglich. Aber der geldwerte Vorteil ist mit der tatsächlich zu zahlenden Miete steuerlich zu bewerten, so dass sich unter dem Strich erstmal kein steuerlicher Vorteil ergibt (Kosten entsprechen den Erträgen). Der geldwerte Vorteil müsste über die Gehaltsabrechnung laufen und würde hier etwas Zusatzaufwand bedeuten. Die Mietzahlung bezogen auf die Wohnräume für Sie privat ändert sich damit nicht.
Bezüglich des Arbeitszimmers kommt es zusätzlich darauf an, ob dem Geschäftsführer am Sitz der GmbH kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Laut Ihren Sachverhaltsangaben gibt es keinen anderen Firmensitz, so dass dieses erfüllt sein dürfte. Hier könnte ggfs. eine Möglichkeit vorhanden sein, die Wohnung und das Arbeitszimmer anzumieten. Hier ist jedoch ganz besonders darauf zu achten, dass das betriebliche Interesse der GmbH im Vordergrund steht. Dies ist dann der Fall, wenn der Geschäftsführer keinen eigenen Arbeitsplatz bei der GmbH hat. Weiterhin muss vertraglich ausgeschlossen werden, dass der Raum in irgendeiner Art und Weise privat genutzt wird.
Die andere Alternative wäre, dass Sie die Wohnung privat anmieten und das Arbeitszimmer an die GmbH untervermieten. Auch hier muss das betriebliche Interesse der GmbH im Vordergrund stehen. Sie hätten dann Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erklären (voraussichtlich plus/minus 0,-).
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Abschließend bedanke ich mich für eine positive Bewertung, wenn Sie mit der Beratung zufrieden sind.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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