Wohnmobil als Privatperson verkauft, nun tritt ein großer Mangel auf
Fragestellung
Guten Tag Herr Schulte,
wir haben als Privatpersonen Anfang Dezember unser Wohnmobil verkauft. Auf Wunsch der Käuferin, haben wir das Wohnmobil 8 Monate vor Ende des TÜVs nochmals dem TÜV vorgestellt. Es wurde durch den TÜV als technisch einwandfrei bescheinigt. Angeschaut haben sich das Wohnmobil die Eltern der Käuferin.
Nun wollte die Käuferin das Wohnmobil Winterfest machen lassen durch eine Werksatt, diese hat aber nun festgestellt, dass der Unterboden (aus Holz bestehend) durch gegammelt ist. Der Schaden ist immens.
Nun fordert die Käuferin den Kaufpreis bzw.. will uns das Wohnmobil zurück geben und vom Vertrag zurücktreten. Kann sie das? Wie verhält sich das mit dem TÜV, wir wurden auf einen Mangel der am Unterboden zu sein schien nicht hingewiesen.
Wir haben einen Kaufvertrag vom ADAC für den Verkauf eines gebrauchten Wohnmobils verwendet.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Guten Tag,
der Einfachheit halber können wir gerne in der Sache telefonieren. So können auch Rückfragen etc. schnell & unkompliziert beantwortet werden.
Wenn Sie mir Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) geben, rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie mir natürlich auch hierzu Terminwünsche mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt
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Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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Mit freundlichem Gruß
Jürgen Raabe
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Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt