Vorkaufsrecht des Mieters
Fragestellung
Ich habe vor 10 Jahren eine vermietete Wohnung gekauft, die vom Verkäufer in eine Eigentumswohnung umgewandelt wurde. Der Mieter hatte damals Vorkaufsrecht und einen Kündigungsschutz von 10 Jahren.
Ich möchte die Wohnung nun verkaufen. Die Wohnung wird vom gleichen Mieter bewohnt. Hat der Mieter erneut Vorkaufsrecht? Gilt bei Eigentümerwechsel erneut ein Kündigungsschutz und für wie lange?
Vielen Dank im Voraus!
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
ein erneutes Vorkaufsrecht des Mieters besteht nicht.
Dieses gesetzliche Vorkaufsrecht folgt aus § 577 BGB. Es besteht aber nur bei dem ersten Verkauf nach der Umwandlung in Wohnungseigentum (BGH, Urteil vom 22. 06. 2007, Az.: V ZR 269/06)
Dieses Vorkaufsrecht erstreckt sich auf nachfolgende Verkäufe nicht.
Ein Kündigungsschutz besteht nicht, allerdings müssen Kündigungsfristen beachtet werden.
Diese Frist beträgt neun Monate, solange nichts anderes vereinbart worden ist. Dazu müssen Sie den Mietvertrag prüfen.
Sollte der Mietvertrag allerdings vor dem Inkrafttreten des neuen Mietrechts, also dem 01.09.2001 geschlossen sein und nach einer Wohndauer von 10 Jahren eine Verlängerung der Kündigungsfrist auf 12 Monate im Mietvertrag stehen, so ist der Vermieter /Erwerber daran gebunden (BGH, Urteil vom 12.03.2008, Az.: VIII ZR 71/01).
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg
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