Vetragsbedingungen in Deutschland verpflichtend?
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Schröter,
vor einiger Zeit haben Sie unsere AGB geschrieben, weshalb ich mich mit meinem neuen Anliegen einfach wieder an Sie wende.
Der Anlass:
Während der Akquise neuer Partnerstudios, die unserem Netzwerk von Sportanbietern angeschlossen werden, wird standardmäßig in allen Ländern außer Deutschland ein Übereinkommen zur Online-Unterzeichnung mitgesendet, dass, außer den preislichen Vereinbarungen, keinerlei Vertragsbedingungen enthält. In Deutschland ist der Vertrag meines Erachtens auch seltsam, da er neben vertraglichen Eckdaten auch prozedurale Details enthält, die keine vertragliche Relevanz haben (z.B. wie OneFit Kunden sich im Studio des Partners zum Training einchecken oder dass ein Partner Zugang zu einem Portal erhält, in dem ihm bestimmte Funktionen zur Verfügung gestellt werden).
Diese eher prozeduralen Details werden allen Partnern auch in einem Handbuch zur Verfügung gestellt, das ihnen zu Beginn der Zusammenarbeit zur Verfügung gestellt wird.
Meine Fragen deshalb:
1. Was muss notwendigerweise in einem Übereinkommen zwischen zwei Anbietern einer Dienstleistung stehen und worauf darf extern verwiesen werden? Und wissen Sie auch, ob dies europaweit gilt oder auf Deutschland beschränkt ist?
2. Macht es Sinn eine Partner AGB neben der AGB, die sich an Kunden richtet auf der Website zu haben?
Im Anhang finden Sie ein aktuelles Beispiel eines ausgefüllten Übereinkommens. Ziel / Wunsch ist es, eine neue Version des Übereinkommens zu kreieren, die so kurz wie möglich ist.
Vielen Dank im Voraus, ein schönes Wochenende und mit freundlichen Grüßen,
Danilo Tesi
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank, dass Sie sich bei mit Ihrem Anliegen bei mir zurückmelden.
1. Eine solche Vereinbarung oder Übereinkommen ist auch im europäischen Ausland durchaus zu empfehlen. Gerade bei der Anwendung verschiedener Rechtssysteme sollte eine Vereinbarung dahingehend getroffen werden, welches Rechtsordnung Anwendung findet. Für Deutschland ist dies unproblematisch. Bei Vereinbarung mit Unternehmen in europischen Nachbarländern aber erforderlich.
2. Eine Vereinbarung oder Übereinkommen, welches lediglich den Preis regelt greift aus meiner Sicht zu kurz. Auch wenn der OneFit Kunde sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Studios vor Ort unterwirft, muss dies geregelt werden und der Kunde auch Zugang zu den AGB des jeweiligen Studios haben.
Inhalt einer Vereinbarung sollte sein:
1. Geltendes Recht
2. Laufzeit, Kündigungsfrist
3. Preis oder Nutzungsentgelt, Verzugsregelung, Zahlungsmodalitäten
4. Rechte und Pflichten der Parteien
- Zugang für OneFit Kunden
- Marketingmaßnahmen
5. Anwendung AGBs auf Kunden von OneFit
6. Schadensersatz / Versicherung des Kunden
7. Vertraulichkeit / Wettbewerbsverbot
8. Gerichtsstand
3. Sicherlich kann eine solche Vereinbarung in einer Partner AGB geregelt werden. Allerdings sind auch solche AGB durch das jeweiligen Studion/Partnerunternehmen zu akzeptieren. Insbesondere sind diese auch auf das jeweiligen Rechtssystem des Landes anzupassen, so dass eine einheitliche europäische Fassung aus meiner Sicht nicht möglich sein wird. Vielmehr solte für jedes europäische Land eine eigene Regelung gefunden werden.
Hierzu empfehle ich dann im jeweiligen Land einen Rechtsanwalt mit der Fassung einer solchen Vereinbarung zu beauftragen, die dann für alle Studion/Partnerunternehmen Verwendung findet.
Ich hoffe, dies hilft Ihnen weiter.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
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Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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wären Sie nach Ihrer letzten Antwort daran interessiert 3 Aufträge im Namen der OneFit GmbH anzunehmen?
1. Einen Standardvertrag zwischen der OneFit GmbH und einem Partnerstudio verfassen. Dieser kann auf inhaltlich gerne auf dem Übereinkommen beruhen, das ich Ihnen im Anhang mitgesendet hatte und um alle rechtlichen Details angereichert werden, die dort nur unzureichend genannt werden. Idealerweise wäre er so kurz wie möglich und würde auf extern (online) gespeicherte Partner AGB verweisen
2. Allgemeine Partner AGB verfassen, die sich aus Punkt 1 und unseren AGB ergeben, die an den Endverbraucher gerichtet sind
3. Die inhaltlich korrigierten AGB für Endverbraucher kontrollieren und korrigieren wo nötig. Diese basieren komplett auf den ursprünglich durch Sie verfassten AGB, sind aber in ihrer Reihenfolge neu organisiert und es sind einige Artikel daugekommen, die aber eher die Nutzung des Produkts und Produktregeln erklären. Die neue Fassung sende ich über den Datei(en) hochladen Button mit.
Wie funktioniert dies?Senden Sie einen Kostenvoranschlag oder bezahe ich Sie nach getaner Arbeit?
Vielen Dank im Voraus,
Danilo Tesi
Aufgrund des erheblichen Arbeits- und Zeitaufwandes u.a wegen der geänderten Datenschutzbestimmungen, habe ich die Erstellung und Prüfung von AGBs bereits seit 2 Jahren eingestellt.
Zahlreiche Kollegen auf dieser Plattform bieten hingegen diese Leistungen noch an, so dass ich Sie bitte die Ausschreibung allgemein oder per X-Mail an die Kollegen/Kolleginnen zu richten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt